zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 2B GEBÄUDEEIGENTUM OHNE DINGLICHES NUTZUNGSRECHT (1) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a und b sind Gebäude und Anlagen von Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften und von gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) INHALTSÜBERSICHT Erster Teil Der Rechtsanwalt § 1 Stellung des Rechtsanwalts in der Rechtspflege § 2 Beruf des Rechtsanwalts § 3 Recht zur Beratung und Vertretung Zweiter Teil Zulassung und allgemeine Vorschriften Erster ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PATENTANWALTSORDNUNG (PAO) INHALTSÜBERSICHT Inhaltsübersicht Erster Teil Der Patentanwalt § 1 Stellung in der Rechtspflege § 2 Beruf des Patentanwalts § 3 Recht zur Beratung und Vertretung § 4 Auftreten vor den Gerichten § 4a Beiordnung von Patentanwälten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SANIERUNG UND ABWICKLUNG VON INSTITUTEN UND FINANZGRUPPEN (SANIERUNGS- UND ABWICKLUNGSGESETZ - SAG) § 126 VERMARKTUNGSPROZESS; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Beabsichtigt die Abwicklungsbehörde, im Rahmen einer Abwicklungsanordnung vom Instrument ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE FÜHRUNG DES SCHULDNERVERZEICHNISSES (SCHULDNERVERZEICHNISFÜHRUNGSVERORDNUNG - SCHUFV) § 10 AUSSCHLUSS VON DER EINSICHTNAHME (1) Ein nach § 7 registrierter Nutzer kann bei missbräuchlicher Datenverarbeitung oder missbräuchlichen Datenabrufen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GRUNDSTÜCKSVERKEHRSORDNUNG (GVO) § 7 VERFAHREN BEI AUFHEBUNG DER GENEHMIGUNG (1) Die Rücknahme, der Widerruf oder die sonstige Aufhebung einer nach § 2 erforderlichen Genehmigung stehen der Wirksamkeit des genehmigungspflichtigen Rechtsgeschäfts nicht ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESWASSERSTRAßENGESETZ (WASTRG) § 39 RECHTSWEG (1) Wegen der Festsetzung der Entschädigung können die Beteiligten binnen einer Frist von drei Monaten nach Zustellung des Bescheides Klage vor den ordentlichen Gerichten erheben. Diese Frist ist eine ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DEMONSTRATION DER DAUERHAFTEN SPEICHERUNG VON KOHLENDIOXID 1) (KOHLENDIOXID-SPEICHERUNGSGESETZ - KSPG) § 14 DULDUNGSPFLICHT Der Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte haben nach Maßgabe des § 75 Absatz 2 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESRECHTSANWALTSORDNUNG (BRAO) § 73A EINHEITLICHE STELLE Die Länder können durch Gesetz den Rechtsanwaltskammern allein oder gemeinsam mit anderen Stellen die Aufgaben einer einheitlichen Stelle im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes übertragen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG DER PATENTANWÄLTE (PATENTANWALTSAUSBILDUNGS- UND -PRÜFUNGSVERORDNUNG - PATANWAPRV) § 33 PRÜFUNGSKOMMISSION (1) Die Prüfungskommission beim Deutschen Patent- und Markenamt (§ 9 der Patentanwaltsordnung) besteht ...