zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEREINIGUNG DER IM BEITRITTSGEBIET ZU ERHOLUNGSZWECKEN VERLIEHENEN NUTZUNGSRECHTE (ERHOLUNGSNUTZUNGSRECHTSGESETZ - ERHOLNUTZG) § 3 ERBBAUZINS (1) Der Zinssatz beträgt jährlich vier vom Hundert des ungeteilten Bodenwerts eines entsprechenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 7 EIGENTUMSÜBERGANG AN BEWEGLICHEN SACHEN UND DATENSCHUTZRECHTLICHE VORSCHRIFTEN ZUR NUTZUNG DER ARCHIVE DES GESUNDHEITSWESENS WISMUT (1) Das Eigentum an beweglichen Sachen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 68 REGELMÄßIGER PREIS (1) Der Kaufpreis beträgt die Hälfte des Bodenwerts, soweit nicht im folgenden etwas anderes bestimmt ist. (2) Macht der Nutzer ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 54 ANWENDBARKEIT DES ABSCHNITTS 2 Im übrigen sind die Bestimmungen der §§ 46 und 48 entsprechend anzuwenden. ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEREINIGUNG DER IM BEITRITTSGEBIET ZU ERHOLUNGSZWECKEN VERLIEHENEN NUTZUNGSRECHTE (ERHOLUNGSNUTZUNGSRECHTSGESETZ - ERHOLNUTZG) § 4 ZINSANPASSUNGEN Nutzer und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, in den Erbbaurechtsvertrag eine Bestimmung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 8 FORDERUNGEN UND SONSTIGE RECHTE (1) Forderungen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Vorschrift entstanden sind, gehen auf den Sozialversicherungsträger über, ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 69 PREISANHEBUNG BEI KURZER RESTNUTZUNGSDAUER DES GEBÄUDES (1) Der nach § 68 zu bestimmende Kaufpreis ist auf Verlangen des Grundstückseigentümers wegen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 55 AUSSCHLIEßLICHE ZUSTÄNDIGKEIT DES AMTSGERICHTS Das Amtsgericht, in dessen Bezirk das genutzte Grundstück ganz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR BEREINIGUNG DER IM BEITRITTSGEBIET ZU ERHOLUNGSZWECKEN VERLIEHENEN NUTZUNGSRECHTE (ERHOLUNGSNUTZUNGSRECHTSGESETZ - ERHOLNUTZG) § 5 ERMÄßIGUNG DES ERBBAUZINSES Der vom Nutzer zu entrichtende Erbbauzins ermäßigt sich 1. in den ersten zwei Jahren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG VON VERMÖGENSFRAGEN DER SOZIALVERSICHERUNG IM BEITRITTSGEBIET § 9 VERBINDLICHKEITEN (1) Für Verbindlichkeiten, die zu dem in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt II Nr. 1 § 3 Abs. 1 des Einigungsvertrages bezeichneten Vermögen ...