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ÜBER DIE AKKREDITIERUNGSSTELLE (AKKREDITIERUNGSSTELLENGESETZ - AKKSTELLEG) § 5 AKKREDITIERUNGSBEIRAT (1) Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ein Akkreditierungsbeirat eingerichtet. Er berät und unterstützt die Bundesregierung und die Akkreditierungsstelle in Fragen der Akkreditierung ...
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Funkempfangs, soweit nicht bereits Gebühren und Auslagen nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes erhoben werden, 2. der Kosten für Maßnahmen nach den §§ 23 und 24, soweit nicht bereits Gebühren und Auslagen ...