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ÜBER DIE AKKREDITIERUNGSSTELLE (AKKREDITIERUNGSSTELLENGESETZ - AKKSTELLEG) § 5 AKKREDITIERUNGSBEIRAT (1) Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ein Akkreditierungsbeirat eingerichtet. Er berät und unterstützt die Bundesregierung und die Akkreditierungsstelle in Fragen der Akkreditierung ...
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(ERDÖLBEVORRATUNGSGESETZ - ERDÖLBEVG) § 12 FREIGABE VON VORRÄTEN, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN (1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, zur 1. Verhütung unmittelbar drohender oder zur Behebung eingetretener Störungen in der Energieversorgung, 2. Abwehr eines beträchtlichen ...