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Trefferliste für 'energie'
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- § 15 GWKHV - Einzelnorm



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Energielieferung im Inland oder Ausland dient, c) eine Erfassung in einem massenbilanzierten Verfahren erfolgt ist, 4. die Herstellungsweise der Energie, 5. die Energiequelle oder der Energieträger, der zur Erzeugung genutzt wurde, 6. den Beginn und das Ende der Erzeugung der Energieeinheit, für die ...
- § 43 GWKHV - Einzelnorm



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dieser Verordnung im Hinblick auf 1. die Begrenzung der Entwertung von Herkunftsnachweisen für Wärme oder Kälte für Letztverbräuche von thermischer Energie in demjenigen Fernwärme- oder Fernkältesystem, in dem sich die dem Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte zugrunde liegende Anlage befindet, nach ...
- § 1 BAFABGebV - Einzelnorm



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- § 2 BAFABGebV - Einzelnorm



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- § 3 BAFABGebV - Einzelnorm



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- § 4 BAFABGebV - Einzelnorm



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- Anlage BAFABGebV - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE FÜR INDIVIDUELL ZURECHENBARE ÖFFENTLICHE LEISTUNGEN DES BUNDESAMTS FÜR WIRTSCHAFT UND AUSFUHRKONTROLLE (BAFA BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG - BAFABGEBV) ANLAGE (ZU § 2 ABSATZ 1) GEBÜHREN
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- § 31 EMVG - Einzelnorm



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Funkempfangs, soweit nicht bereits Gebühren und Auslagen nach der Besonderen Gebührenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 22 Absatz 4 des Bundesgebührengesetzes erhoben werden, 2. der Kosten für Maßnahmen nach den §§ 23 und 24, soweit nicht bereits Gebühren und Auslagen ...
- § 3 WSF-ÜV - Einzelnorm



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ANTRAGSREGISTRIERUNG (1) Anträge von Unternehmen auf Maßnahmen nach dem Stabilisierungsfondsgesetz sind bei dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie einzureichen. Anträge, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu prüfen sind, werden ihr unmittelbar durch das Bundesministerium für Wirtschaft ...
- § 13c IHKG - Einzelnorm



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von drei Vierteln seiner Mitglieder die Satzung nach § 10c Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 zu beschließen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Genehmigung vorzulegen. Die Satzung wird mit Beginn des Monats wirksam, der auf den Monat folgt, in dem die Satzung genehmigt wird. Ab dem nach ...
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