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Trefferliste für 'rente'
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- § 71 SGB 7 - Einzelnorm



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besteht, weil der Tod der Versicherten nicht Folge eines Versicherungsfalls war, und 2. die Versicherten zur Zeit ihres Todes Anspruch auf eine Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 vom Hundert oder mehr oder auf mehrere Renten hatten, deren Vomhundertsätze zusammen mindestens die Zahl ...
- § 5 18. RAG - Einzelnorm



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Leistungszuschlag und den nach § 75 Abs. 1 Satz 2 des Reichsknappschaftsgesetzes zu belassenden Betrag. Ergibt sich bei erneuter Prüfung, daß die Rente unrichtig festgestellt, umgestellt oder nach Maßgabe des Ersten bis Siebzehnten Rentenanpassungsgesetzes angepaßt worden ist, so tritt an die Stelle ...
- § 12 1. DV-BEG - Einzelnorm



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VERSORGUNGSBEZÜGE (1) Das Unfallruhegehalt im Sinne dieser Verordnung beträgt 66 2/3 vom Hundert der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 10).(2) Der Rente der Witwe und des Witwers sind 60 vom Hundert, der Rente für jedes Kind und für jeden elternlosen Enkel 30 vom Hundert und der Rente für einen Verwandten ...
- § 6 18. RAG - Einzelnorm



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ohne Kinderzuschuß und ohne Leistungszuschlag sowie Hinterbliebenenrenten aus Versicherungsfällen nach dem 31. Dezember 1956, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen und nach § 4 angepaßt werden, dürfen zusammen die in den §§ 1278, 1279 der Reichsversicherungsordnung ...
- § 75 SGB 7 - Einzelnorm



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EINER GESAMTVERGÜTUNG Ist nach allgemeinen Erfahrungen unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles zu erwarten, daß nur eine Rente in Form der vorläufigen Entschädigung zu zahlen ist, kann der Unfallversicherungsträger die Versicherten nach Abschluß der Heilbehandlung mit einer ...
- § 76 SGB 7 - Einzelnorm



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VOM 7. AUGUST 1996, BGBL. I S. 1254) § 76 ABFINDUNG BEI MINDERUNG DER ERWERBSFÄHIGKEIT UNTER 40 VOM HUNDERT (1) Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 vom Hundert haben, können auf ihren Antrag mit einem dem Kapitalwert der Rente entsprechenden ...
- § 5 15. RAG - Einzelnorm



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enthaltene Leistungsanteile aus den Rentenversicherungen der Arbeiter und der Angestellten. Ergibt sich bei erneuter Prüfung, daß die Rente unrichtig festgestellt, umgestellt oder nach Maßgabe des Ersten bis Vierzehnten Rentenanpassungsgesetzes angepaßt worden ist, so tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrages ...
- § 6 15. RAG - Einzelnorm



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ohne Kinderzuschuß und ohne Leistungszuschlag sowie Hinterbliebenenrenten aus Versicherungsfällen nach dem 31. Dezember 1956, die mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung zusammentreffen und nach § 4 dieses Artikels angepaßt werden, dürfen zusammen die in den §§ 1278, 1279 der Reichsversicherungsordnung ...
- § 83 BEG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis BUNDESGESETZ ZUR ENTSCHÄDIGUNG FÜR OPFER DER NATIONALSOZIALISTISCHEN VERFOLGUNG (BUNDESENTSCHÄDIGUNGSGESETZ - BEG) § 83 (1) Die Rente wird auf der Grundlage von zwei Dritteln der Versorgungsbezüge eines vergleichbaren Bundesbeamten errechnet. Dabei ist die jeweilige Höhe der gesetzlichen ...
- § 5 21. RAG - Einzelnorm



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3 und 4 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 69 Abs. 6 Satz 3 und 4 des Reichsknappschaftsgesetzes. Ergibt sich bei erneuter Prüfung, daß die Rente unrichtig festgestellt, umgestellt oder nach Maßgabe der vorangegangenen Rentenanpassungsgesetze angepaßt worden ist, tritt an die Stelle des Rentenzahlbetrags ...
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