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Trefferliste für 'umwandlungsgesetz'

Dokument 341 - 350 von 470 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 183 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 183 BESTELLUNG EINES TREUHÄNDERS (1) Ist für die Vermögensübertragung eine Gegenleistung vereinbart worden, so hat der übertragende Verein einen Treuhänder für deren Empfang zu bestellen. Die Vermögensübertragung darf erst eingetragen ...
§ 280 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 280 WIRKUNGEN DES FORMWECHSELS Durch den Formwechsel werden die bisherigen Mitgliedschaften zu Anteilen an der Gesellschaft neuer Rechtsform und zu Teilrechten. § 266 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden. ...
§ 86 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 86 ANLAGEN DER ANMELDUNG (1) Der Anmeldung der Verschmelzung ist außer den sonst erforderlichen Unterlagen auch das für die anmeldende Genossenschaft erstattete Prüfungsgutachten in Urschrift oder in öffentlich beglaubigter ...
§ 184 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 184 ANWENDUNG DER SPALTUNGSVORSCHRIFTEN (1) Bei einer Teilübertragung nach § 175 Nr. 2 Buchstabe b sind auf die beteiligten Rechtsträger die für die Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung zur Aufnahme von Teilen eines Versicherungsvereins ...
§ 281 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 281 BENACHRICHTIGUNG DER ANTEILSINHABER, VERÄUßERUNG VON AKTIEN, HAUPTVERSAMMLUNGSBESCHLÜSSE (1) Auf die Benachrichtigung der Anteilsinhaber durch die Gesellschaft, auf die Aufforderung von Aktionären zur Abholung der ihnen ...
Inhaltsübersicht UmwG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) INHALTSÜBERSICHT  Erstes Buch Möglichkeiten von Umwandlungen § 1   Zweites Buch Verschmelzung §§ 2 bis 122           Erster Teil Allgemeine Vorschriften §§ 2 bis 38 Erster Abschnitt Möglichkeit der Verschmelzung §§ 2 und 3 Zweiter Abschnitt ...
§ 87 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 87 ANTEILSTAUSCH (1) Auf Grund der Verschmelzung ist jedes Mitglied einer übertragenden Genossenschaft entsprechend dem Verschmelzungsvertrag an dem übernehmenden Rechtsträger beteiligt. Eine Verpflichtung, bei einer übernehmenden ...
§ 185 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 185 MÖGLICHKEIT DER VERMÖGENSÜBERTRAGUNG Ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit kann sein Vermögen nur im Wege der Vollübertragung auf eine Versicherungs-Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches ...
§ 282 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 282 ABFINDUNGSANGEBOT (1) Auf das Abfindungsangebot nach § 207 Abs. 1 Satz 1 ist § 270 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. (2) Absatz 1 und die §§ 207 bis 212 sind auf den Formwechsel eines eingetragenen Vereins, der nach § 5 Abs ...
§ 1 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 1 ARTEN DER UMWANDLUNG; GESETZLICHE BESCHRÄNKUNGEN (1) Rechtsträger mit Sitz im Inland können umgewandelt werden 1. durch Verschmelzung; 2. durch Spaltung (Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung); 3. durch Vermögensübertragung ...
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