zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE DURCHFÜHRUNG DER ABSCHLUSSPRÜFUNG IN DEN STAATLICH ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUFEN DES ÖFFENTLICHEN DIENSTES (ÖFFENTLICHER-DIENST-ABSCHLUSSPRÜFUNGSVERORDNUNG - ÖDAPRV) § 7 AUSSCHLUSS DER MITWIRKUNG ALS MITGLIED DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE TÄTIGKEIT EUROPÄISCHER PATENTANWÄLTE IN DEUTSCHLAND (EUPAG) INHALTSÜBERSICHT Teil 1 Voraussetzungen für die Zulassung zur Patentanwaltschaft § 1 Feststellungsantrag § 2 Entscheidung über den Antrag § 3 Zweck der Eignungsprüfung § 4 Zuständige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BERUFE IN DER MEDIZINISCHEN TECHNOLOGIE (MT-BERUFE-GESETZ - MTBG) § 3 WIDERRUF DER ERLAUBNIS (1) Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist zu widerrufen, wenn bekannt wird, dass sich die Inhaberin oder der Inhaber einer Erlaubnis ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR KOMPENSATION DOPPELT BILANZIERTER BRENNSTOFFEMISSIONEN NACH BRENNSTOFFEMISSIONSHANDELSGESETZ (BEHG-DOPPELBILANZIERUNGSVERORDNUNG - BEDV) § 8 ANTRAGSVERFAHREN (1) Kompensationsanträge für die Abrechnungsjahre 2022 bis 2030 sind bei der zuständigen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG DER MOSELSCHIFFAHRTSPOLIZEIVERORDNUNG (MOSELSCHPEV) ART 2 ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN (1) Zuständige Behörde im Sinne der Anlage ist, soweit in den Absätzen 3 bis 8 nichts anderes bestimmt ist, die Generaldirektion Wasserstraßen und ...
Übersetzung durch Ute Reusch Translation provided by Ute Reusch Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 12) Version information: The translation includes the amendment(s) to the Act by Article 1 of the Act ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN BAU DES ABSCHNITTS WISMAR WEST-WISMAR OST DER BUNDESAUTOBAHN A 20 LÜBECK-BUNDESGRENZE (A 11) § 5 VERTRETER DES EIGENTÜMERS Sind die Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück ungeklärt, so hat die kommunale Aufsichtsbehörde der Gemeinde ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SAATGUTVERKEHRSGESETZ * (SAATG) § 41 FÖRMLICHES VERWALTUNGSVERFAHREN Auf das Verfahren vor den Sortenausschüssen und den Widerspruchsausschüssen sind die Vorschriften der §§ 63 bis 69 und 71 des Verwaltungsverfahrensgesetzes über das förmliche Verwaltungsverfahren ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES LEBENSMITTELSPEZIALITÄTENGESETZES (LEBENSMITTELSPEZIALITÄTENVERORDNUNG - LSPV) § 2 ENTSCHEIDUNG ÜBER DEN ANTRAG (1) Die Bundesanstalt prüft, ob die Voraussetzungen für die Weiterleitung eines Antrages nach § 1 Abs. 1 an ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINES EISENBAHNGESETZ (AEG) § 18F VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET Wird der Plan nicht nach § 18a Absatz 3 Satz 1, § 27a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder § 20 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Internet veröffentlicht ...