Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums des Innern. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of the Interior. Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 167) Version information ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VERGLEICH VON KOSTEN UND NUTZEN DER KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG UND DER RÜCKFÜHRUNG INDUSTRIELLER ABWÄRME BEI DER WÄRME- UND KÄLTEVERSORGUNG (KWK-KOSTEN-NUTZEN-VERGLEICH-VERORDNUNG - KNV-V) § 3 VORLAGEPFLICHT (1) Für die Errichtung oder erhebliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DER GENTECHNIK (GENTECHNIKGESETZ - GENTG) § 20 EINSTWEILIGE EINSTELLUNG (1) Sind die Voraussetzungen für die Fortführung des Betriebs der gentechnischen Anlage, der gentechnischen Arbeit oder der Freisetzung nachträglich entfallen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESUNDHEITS-IT-INTEROPERABILITÄTS-GOVERNANCE-VERORDNUNG (IOP-GOVERNANCE-VERORDNUNG - GIGV) § 14 ZERTIFIKAT (1) Ein informationstechnisches System wird zertifiziert, wenn es die in Anlage 1 verbindlich festgelegten Anforderungen erfüllt. (2) Das Zertifikat ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis POSTGESETZ (POSTG) § 97 BEKANNTGABE VON ALLGEMEINVERFÜGUNGEN Entscheidungen der Bundesnetzagentur, die durch Allgemeinverfügung getroffen werden, sind öffentlich bekannt zu geben. Die öffentliche Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass 1. die vollständige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AUßENWIRTSCHAFTSGESETZ (AWG) § 6A TREUHANDVERWALTUNG VON UNTERNEHMEN ANLÄSSLICH DER DURCHFÜHRUNG VON SANKTIONSMAßNAHMEN (1) Ein inländisches Unternehmen, das einem Geschäftsverbot nach Artikel 5aa Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG VON INFEKTIONSKRANKHEITEN BEIM MENSCHEN (INFEKTIONSSCHUTZGESETZ - IFSG) § 53A VERFAHREN ÜBER EINE EINHEITLICHE STELLE, ENTSCHEIDUNGSFRIST (1) Verwaltungsverfahren nach diesem Abschnitt können über eine einheitliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE AUFGABEN DES BUNDES AUF DEM GEBIET DER BINNENSCHIFFAHRT (BINNENSCHIFFAHRTSAUFGABENGESETZ - BINSCHAUFGG) § 4 ZULASSUNG VON ÄRZTEN (1) Soweit durch Rechtsvorschrift die Untersuchung und Feststellung der medizinischen Tauglichkeit durch einen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER AUßERGERICHTLICHE RECHTSDIENSTLEISTUNGEN (RECHTSDIENSTLEISTUNGSGESETZ - RDG) § 14 WIDERRUF DER REGISTRIERUNG Das Bundesamt für Justiz widerruft die Registrierung unbeschadet des § 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder entsprechender landesrechtlicher ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN NACHWEIS DER SACHKENNTNIS IM EINZELHANDEL MIT FREIVERKÄUFLICHEN ARZNEIMITTELN § 2 ERRICHTUNG UND TÄTIGKEIT DES PRÜFUNGSAUSSCHUSSES (1) Für die Abnahme der Prüfung errichtet die zuständige Behörde einen Prüfungsausschuß oder mehrere ...