Volltextsuche - Trefferliste
Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
Dokument 351 - 360 von 387 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 52 SVG - Einzelnorm



...
für jedes weitere volle Jahr ihrer Dauer die Hälfte, insgesamt höchstens das Fünffache der Dienstbezüge (§ 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes), die die Soldatin oder der Soldat im letzten Monat erhalten hat oder erhalten hätte. § 29 Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. (3) Als Wehrdienstzeit ...
- Inhaltsübersicht HZvNG - Einzelnorm



...
Artikel 12 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch Artikel 13 Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes Artikel 14 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes Artikel 15 Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes Artikel 16 Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen Artikel ...
- § 6 WSG - Einzelnorm



...
entsprechender Verwendung an demselben Standort Besoldungsempfängerinnen oder Besoldungsempfänger Auslandsdienstbezüge nach § 52 Absatz 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes erhalten. (2) Die Höhe der Auslandsvergütung bemisst sich nach Spalte 5 der Tabelle in der Anlage. * zum Seitenanfang * Impressum ...
- § 53 SVG - Einzelnorm



...
, erhält neben ihrem oder seinem Ruhegehalt einen einmaligen Ausgleich in Höhe des Fünffachen der Dienstbezüge (§ 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 4 des Bundesbesoldungsgesetzes) des letzten Monats, jedoch nicht über 4 091 Euro. Dieser Betrag verringert sich um jeweils ein Fünftel mit jedem Dienstjahr, das ...
- § 7 WSG - Einzelnorm



...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis WEHRSOLDGESETZ (WSG) § 7 ANPASSUNG DES WEHRSOLDES Im Fall einer Besoldungsanpassung nach § 14 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes erhöhen oder verringern sich der Wehrsoldgrundbetrag, der Kinderzuschlag und die Auslandsvergütung im gleichen Umfang, um den das ...
- § 59 PatAnwAPrV - Einzelnorm



...
des Anwärtergrundbetrags des höheren Dienstes nach der Anlage VIII zum Bundesbesoldungsgesetz und 2. dem Familienzuschlag nach den §§ 39 bis 41 des Bundesbesoldungsgesetzes. (2) Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz stehen in Bezug auf den Unterhaltsanspruch Ehegatten gleich. (3) Die Höhe ...
- § 8 1. BesVNG - Einzelnorm



...
ZUR VEREINHEITLICHUNG UND NEUREGELUNG DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (1. BESVNG) § 8 Artikel II § 4 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ist mit Wirkung vom Inkrafttreten dieses Abschnitts mit der Maßgabe anzuwenden, daß ruhegehaltfähige Zulagen, die einheitlich ...
- Art IX § 4 2. BesVNG - Einzelnorm



...
aufzuführen, die die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erläßt; hierbei können unter Beachtung des § 18 und des § 42 des Bundesbesoldungsgesetzes Sonderamtsbezeichnungen in Grundamtsbezeichnungen übergeleitet werden. Als bisherige Besoldungsgruppe gilt die Besoldungsgruppe, der der Beamte ...
- § 9 1. BesVNG - Einzelnorm



...
UND NEUREGELUNG DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (1. BESVNG) § 9 Ein nach Artikel 5 oder Artikel 6 des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes gewährter Erhöhungszuschlag vermindert sich nicht um den Betrag der ruhegehaltfähigen Stellenzulagen, die nach den §§ 5 und 6 dieses ...
- § 5 BBhV - Einzelnorm



...
von der jeweiligen Anspruchsgrundlage. Familienzuschlag für das Kind im Sinne von Satz 1 sind die Leistungen nach den §§ 39, 40 und 53 des Bundesbesoldungsgesetzes oder vergleichbare Leistungen, die im Hinblick auf das Kind gewährt werden. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Personen, die Anspruch auf ...
Seite:
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
37 38 39
neue Volltext-Suche