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Trefferliste für 'bundespolizei'

Dokument 351 - 360 von 659 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 27 HBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 27 ZEITPUNKT DER ABSCHLUSSPRÜFUNG Die Abschlussprüfung findet in der zweiten Woche des Repetitoriums statt. * zum Seitenanfang ...
§ 8 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 8 BEWERTUNG UND BESTEHEN DES SCHRIFTLICHEN TEILS (1) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens wird mit einer Punktzahl bewertet. (2 ...
§ 28 HBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 28 ZWECK UND GEGENSTAND DER ABSCHLUSSPRÜFUNG (1) In der Abschlussprüfung wird festgestellt, 1. ob der Prüfling in der Lage ...
§ 9 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 9 PRÜFUNG DER KÖRPERLICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT UND BESTEHEN (1) Die Prüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit besteht aus mehreren sportlichen ...
§ 29 HBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 29 DURCHFÜHRUNG UND DAUER DER ABSCHLUSSPRÜFUNG (1) Die Abschlussprüfung wird in Form eines fächerübergreifenden Prüfungsgesprächs ...
§ 10 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 10 ZULASSUNG ZUM MÜNDLICHEN TEIL (1) Zum mündlichen Teil des Auswahlverfahrens wird zugelassen, wer den schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens ...
§ 68 BPolG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 68 WAHRNEHMUNG VON AUFGABEN DURCH DIE ZOLLVERWALTUNG Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung ...
§ 33 SchSiHafV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SCHUTZ- UND SICHERHEITSHÄFEN, DIE HÄFEN DER DEUTSCHEN MARINE UND DER BUNDESPOLIZEI DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND AN SEESCHIFFFAHRTSSTRAßEN (SCHUTZ- UND SICHERHEITSHAFENVERORDNUNG - SCHSIHAFV) § 33 ALLGEMEINES (1) Das Hafengebiet umfasst ...
§ 30 HBPolVDAufstV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG FÜR DEN VERKÜRZTEN AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (HBPOLVDAUFSTV) § 30 BEWERTUNG DER ABSCHLUSSPRÜFUNG (1) Die vom Prüfling in der Abschlussprüfung erbrachten Leistungen werden als Ganzes ...
§ 11 MBPolVDVDV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 11 MÜNDLICHER TEIL (1) Der mündliche Teil des Auswahlverfahrens dient dazu, die Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers in verschiedenen ...
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