zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWÖLFTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (STÖRFALL-VERORDNUNG - 12. BIMSCHV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH (1) Die Vorschriften dieser Verordnung mit Ausnahme der §§ 9 bis 12 gelten für Betriebsbereiche der unteren und der oberen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWÖLFTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (STÖRFALL-VERORDNUNG - 12. BIMSCHV) § 2 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Im Sinne dieser Verordnung sind 1. Betriebsbereich der unteren Klasse:ein Betriebsbereich, in dem gefährliche Stoffe in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWÖLFTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (STÖRFALL-VERORDNUNG - 12. BIMSCHV) § 3 ALLGEMEINE BETREIBERPFLICHTEN (1) Der Betreiber hat die nach Art und Ausmaß der möglichen Gefahren erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN - 4. BIMSCHV) § 1 GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN (1) Die Errichtung und der Betrieb der im Anhang 1 genannten Anlagen bedürfen einer Genehmigung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWÖLFTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (STÖRFALL-VERORDNUNG - 12. BIMSCHV) § 4 ANFORDERUNGEN ZUR VERHINDERUNG VON STÖRFÄLLEN Der Betreiber hat zur Erfüllung der sich aus § 3 Absatz 1 ergebenden Pflicht insbesondere 1. ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWÖLFTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (STÖRFALL-VERORDNUNG - 12. BIMSCHV) § 5 ANFORDERUNGEN ZUR BEGRENZUNG VON STÖRFALLAUSWIRKUNGEN (1) Der Betreiber hat zur Erfüllung der sich aus § 3 Absatz 3 ergebenden Pflicht insbesondere ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN - 4. BIMSCHV) § 3 ANLAGEN NACH DER INDUSTRIEEMISSIONS-RICHTLINIE Anlagen nach Artikel 10 in Verbindung mit Anhang I der Richtlinie 2010 ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWÖLFTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (STÖRFALL-VERORDNUNG - 12. BIMSCHV) § 6 ERGÄNZENDE ANFORDERUNGEN (1) Der Betreiber hat zur Erfüllung der sich aus § 3 Absatz 1 oder 3 ergebenden Pflichten über die in den §§ 4 und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN - 4. BIMSCHV) ANHANG 1 (Fundstelle: BGBl. I 2017, 1443 — 1465; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) Rohstoffbegriff in ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERORDNUNG ÜBER GENEHMIGUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN - 4. BIMSCHV) ANHANG 2 STOFFLISTE ZU NR. 9.3 DES ANHANGS 1 (Fundstelle: BGBl. I 2017, 1466 — 1467) Nr. Stoffe Mengen- schwelle Nr. 9 ...