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Trefferliste für 'bundespolizei'
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- § 34 SchSiHafV - Einzelnorm



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- § 35 SchSiHafV - Einzelnorm



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- § 22 MBPolVDVDV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 22 GRUNDAUSBILDUNG (1) Ziel der Grundausbildung ist es, 1. die für eine erfolgreiche Weiterführung der Ausbildung erforderlichen theoretischen
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- § 36 SchSiHafV - Einzelnorm



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- § 37 SchSiHafV - Einzelnorm



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- § 24 MBPolVDVDV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 24 LAUFBAHNLEHRGANG (1) Ziel des Laufbahnlehrgangs ist es, 1. die in der bisherigen Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu
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- § 38 SchSiHafV - Einzelnorm



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- § 25 MBPolVDVDV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 25 DURCHFÜHRUNG DER LEISTUNGSTESTS (1) Ein Leistungstest kann durchgeführt werden in Form 1. einer Klausur, 2. eines Referats, 3. einer
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- § 39 SchSiHafV - Einzelnorm



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- § 26 MBPolVDVDV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN VORBEREITUNGSDIENST FÜR DEN MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (MBPOLVDVDV) § 26 BEWERTUNG DER LEISTUNGSTESTS (1) Die Leistungstests werden durch Angehörige der Bundespolizeiakademie bewertet. (2) Die Anwärterinnen
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