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Trefferliste für 'kreditwesengesetzes'
Dokument 361 - 370 von 636 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 20 KrZwMG - Einzelnorm



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von Anordnungen der Bundesanstalt verantwortlich. (3) Für Kreditinstitute, die Kreditdienstleistungen erbringen, gilt für Auslagerungen § 25b des Kreditwesengesetzes. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 3 PfandBG - Einzelnorm



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(1) Die Bundesanstalt übt die Aufsicht über die Pfandbriefbanken nach den Vorschriften dieses Gesetzes und den in § 6 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes genannten Gesetzen und Verordnungen aus. Sie ist befugt, alle Anordnungen zu treffen, die geeignet und erforderlich sind, um das Geschäft der ...
- § 133 SAG - Einzelnorm



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für die Zwecke nach § 107 Absatz 1 Nummer 2 gegründet wurde. (2) § 128 Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden. Ist § 25a des Kreditwesengesetzes auf die Vermögensverwaltungsgesellschaft nicht anzuwenden, so gilt anstelle einer entsprechenden Anwendung der Regelung in § 128 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4, dass ...
- § 25 StFG - Einzelnorm



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für Wiederaufbau als Sachverständige hinzugezogen oder als Vertreter benannt werden, sind diese von den Vorgaben der §§ 25c und 25d des Kreditwesengesetzes befreit. Satz 4 gilt entsprechend für Unternehmen, die Gegenstand von durch andere inländische Gebietskörperschaften errichtete, mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds ...
- § 65 ZAG - Einzelnorm



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ein Rechtsbehelf eingelegt worden, ist die Entscheidung unter Hinweis auf den eingelegten Rechtsbehelf zu übermitteln. § 60a Absatz 1a bis 3 des Kreditwesengesetzes gilt entsprechend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 19 BauSparkG - Einzelnorm



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auf Grund der bisherigen Rechtsvorschriften erlassenen Anordnungen bleiben aufrechterhalten, soweit ihnen nicht Bestimmungen dieses Gesetzes, des Kreditwesengesetzes oder der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 entgegenstehen. Rechtsvorschriften, die für die geschäftliche Betätigung bestimmter Arten von Bausparkassen ...
- § 3 HkNRG - Einzelnorm



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werden, die für Wasserstoff ausgestellt wurden. (6) Ein Herkunftsnachweis für Gas ist nicht als Finanzinstrument im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), in der jeweils geltenden Fassung, des § 2 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes vom 9. September ...
- § 36 KAGB - Einzelnorm



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Vermögensverwaltung oder Finanzportfolioverwaltung zugelassen oder registriert sind und einer Aufsicht unterliegen; § 2 Absatz 6 Satz 1 Nummer 5 des Kreditwesengesetzes findet insoweit keine Anwendung; kann diese Bedingung bei AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften nicht erfüllt werden, kann eine Auslagerung ...
- § 4 HkNRG - Einzelnorm



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nach § 5 getroffen werden. (5) Ein Herkunftsnachweis für Wärme oder Kälte ist nicht als Finanzinstrument im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes, des § 2 Absatz 4 des Wertpapierhandelsgesetzes und des § 2 Absatz 5 des Wertpapierinstitutsgesetzes anzusehen. (6) In Bezug auf Verwaltungsakte ...
- § 38 WpIG - Einzelnorm



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auch, wenn ein oder mehrere Finanzdienstleistungsinstitute oder Kreditinstitute, die nicht CRR-Kreditinstitute im Sinne des § 1 Absatz 3d Satz 1 des Kreditwesengesetzes sind, Teil der Wertpapierinstitutsgruppe sind. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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