zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 7 GENEHMIGUNG VON ZUSATZSTOFFEN UND MITTEILUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN VON PFLANZENSTÄRKUNGSMITTELN (1) Der Antrag auf Genehmigung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 63B FLUGPLAN Die zuständige Behörde kann von den Luftfahrtunternehmen im Einzelfall oder allgemein zu bestimmten Stichtagen (bis zum 28. Februar für die Sommerflugplanperiode, bis zum 30. September für die Winterflugplanperiode ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 8 VERSUCHSEINRICHTUNG; AMTLICHE ANERKENNUNG (1) Versuchseinrichtung im Sinne dieser Verordnung ist eine amtliche oder amtlich ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 53B AUSRÜSTUNG UND KENNTLICHMACHUNG VON ANBAUGERÄTEN UND HUBLADEBÜHNEN (1) Anbaugeräte, die seitlich mehr als 400 mm über den äußersten Punkt der leuchtenden Flächen der Begrenzungs- oder der Schlussleuchten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 63C FLUGPREISE (1) Die zuständige Behörde kann von den Luftfahrtunternehmen im Einzelfall oder allgemein die Vorlage der Flugpreise und Beförderungsbedingungen verlangen. (2) Die Flugpreisgestaltung im Fluglinienverkehr ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 9 MELDUNG VON INLANDSABSATZ UND EXPORT (1) Die Meldung nach § 64 Absatz 1 des Pflanzenschutzgesetzes muss außer den dort genannten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 53C TARNLEUCHTEN (1) Fahrzeuge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei und des Katastrophenschutzes dürfen zusätzlich mit den zum Tarnlichtkreis gehörenden Leuchten – Tarnscheinwerfer, Tarnschlussleuchten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 63D NICHTBEFÖRDERUNG BEI ÜBERBUCHUNG, ANNULLIERUNG UND VERSPÄTUNG VON FLÜGEN Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) § 10 ÜBERGANGSVORSCHRIFT Die Verpflichtung zur elektronischen Antragstellung nach § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1 gilt für alle ...