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Trefferliste für 'aktiengesetz'

Dokument 371 - 380 von 518 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 136 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 136 AUSSCHLUß DES STIMMRECHTS (1) Niemand kann für sich oder für einen anderen das Stimmrecht ausüben, wenn darüber Beschluß gefaßt wird, ob er zu entlasten oder von einer Verbindlichkeit zu befreien ist oder ob die Gesellschaft gegen ihn ...
§ 244 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 244 BESTÄTIGUNG ANFECHTBARER HAUPTVERSAMMLUNGSBESCHLÜSSE*. Die Anfechtung kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Hauptversammlung den anfechtbaren Beschluß durch einen neuen Beschluß bestätigt hat und dieser Beschluß innerhalb ...
§ 327d AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 327D DURCHFÜHRUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG In der Hauptversammlung sind die in § 327c Abs. 3 bezeichneten Unterlagen zugänglich zu machen. Der Vorstand kann dem Hauptaktionär Gelegenheit geben, den Entwurf des Übertragungsbeschlusses und die ...
§ 28 EGAktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 28  (weggefallen) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 61 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 61 VERGÜTUNG VON NEBENLEISTUNGEN Für wiederkehrende Leistungen, zu denen Aktionäre nach der Satzung neben den Einlagen auf das Grundkapital verpflichtet sind, darf eine den Wert der Leistungen nicht übersteigende Vergütung ohne Rücksicht ...
§ 137 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 137 ABSTIMMUNG ÜBER WAHLVORSCHLÄGE VON AKTIONÄREN Hat ein Aktionär einen Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 127 gemacht und beantragt er in der Hauptversammlung die Wahl des von ihm Vorgeschlagenen, so ist über seinen ...
§ 245 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 245 ANFECHTUNGSBEFUGNIS Zur Anfechtung ist befugt 1. jeder in der Hauptversammlung erschienene Aktionär, wenn er die Aktien schon vor der Bekanntmachung der Tagesordnung erworben hatte und gegen den Beschluß Widerspruch zur Niederschrift ...
§ 327e AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 327E EINTRAGUNG DES ÜBERTRAGUNGSBESCHLUSSES (1) Der Vorstand hat den Übertragungsbeschluss zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Der Anmeldung sind die Niederschrift des Übertragungsbeschlusses und seine Anlagen in Ausfertigung ...
§ 28a EGAktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM AKTIENGESETZ § 28A TREUHANDANSTALT Die Vorschriften des Aktiengesetzes über herrschende Unternehmen sind auf die Treuhandanstalt nicht anzuwenden. Dies gilt nicht für die Anwendung von Vorschriften über die Vertretung der Arbeitnehmer ...
§ 62 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 62 HAFTUNG DER AKTIONÄRE BEIM EMPFANG VERBOTENER LEISTUNGEN (1) Die Aktionäre haben der Gesellschaft Leistungen, die sie entgegen den Vorschriften dieses Gesetzes von ihr empfangen haben, zurückzugewähren. Haben sie Beträge als Gewinnanteile ...
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