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Trefferliste für 'famfg'

Dokument 371 - 380 von 548 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 389 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 389 FESTSETZUNG (1) Wird innerhalb der bestimmten Frist weder der gesetzlichen Verpflichtung genügt noch Einspruch erhoben, ist das angedrohte Zwangsgeld ...
§ 490 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 490 LANDESRECHTLICHE AUFGEBOTSVERFAHREN Die Landesgesetze können bei Aufgeboten, deren Zulässigkeit auf landesgesetzlichen Vorschriften beruht, die ...
§ 18 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 18 ANTRAG AUF WIEDEREINSETZUNG (1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Ist der Beteiligte ...
§ 115 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 115 ZURÜCKWEISUNG VON ANGRIFFS- UND VERTEIDIGUNGSMITTELN In Ehesachen und Familienstreitsachen können Angriffs- und Verteidigungsmittel, die nicht ...
§ 197 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 197 BESCHLUSS ÜBER DIE ANNAHME ALS KIND (1) In einem Beschluss, durch den das Gericht die Annahme als Kind ausspricht, ist anzugeben, auf welche ...
§ 295 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 295 VERLÄNGERUNG DER BETREUUNG ODER DES EINWILLIGUNGSVORBEHALTS (1) Für die Verlängerung der Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines ...
§ 390 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 390 VERFAHREN BEI EINSPRUCH (1) Wird rechtzeitig Einspruch erhoben, soll das Gericht, wenn sich der Einspruch nicht ohne weiteres als begründet erweist ...
§ 491 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 491 LANDESRECHTLICHE VORBEHALTE BEI VERFAHREN ZUR KRAFTLOSERKLÄRUNG VON URKUNDEN Unberührt bleiben die landesgesetzlichen Vorschriften, durch die ...
§ 19 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 19 ENTSCHEIDUNG ÜBER DIE WIEDEREINSETZUNG (1) Über die Wiedereinsetzung entscheidet das Gericht, das über die versäumte Rechtshandlung zu befinden ...
§ 116 FamFG - Einzelnorm**
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 116 ENTSCHEIDUNG DURCH BESCHLUSS; WIRKSAMKEIT (1) Das Gericht entscheidet in Familiensachen durch Beschluss. (2) Endentscheidungen in Ehesachen werden ...
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