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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'
Dokument 371 - 380 von 581 Treffer,
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, umso höher die Genauigkeit.
- § 3 6. PflegeArbbV - Einzelnorm



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auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, der §§ 7b und 7e des Vierten Buches Sozialgesetzbuch oder einer im Hinblick auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vergleichbaren ausländischen Regelung bleiben unberührt. (5) Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber ...
- § 3 RVOrgRefÜG - Einzelnorm



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ein, die zwischen der Deutschen Rentenversicherung Bund und in ihrem Zuständigkeitsbereich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuletzt Aufgaben im Auskunfts- und Beratungsdienst wahrgenommen haben und gemäß Absatz 4 bestimmt werden, bestehen ...
- § 298 SGB 3 - Einzelnorm



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I S. 594) § 298 BEHANDLUNG VON DATEN (1) Vermittler dürfen Daten über zu besetzende Ausbildungs- und Arbeitsplätze und über Ausbildungsuchende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nur verarbeiten, soweit dies für die Verrichtung ihrer Vermittlungstätigkeit erforderlich ist. Sind diese Daten personenbezogen ...
- § 240 SGB IX - Einzelnorm



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Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen, die beim Bundesnachrichtendienst beschäftigt sind, an die Stelle der Mitglieder, die Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber sind (§ 202 Absatz 1 und § 203 Absatz 1), Angehörige des Bundesnachrichtendienstes, an die Stelle der Schwerbehindertenvertretung ...
- § 111 3. WOMitbestG - Einzelnorm



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DRITTE WAHLORDNUNG ZUM MITBESTIMMUNGSGESETZ (3. WOMITBESTG) § 111 UNMITTELBARE ABSTIMMUNG, WÄHLERLISTE, MITTEILUNG AN DIE DELEGIERTEN (1) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Seebetrieben nehmen an der Abstimmung über einen Antrag auf Abberufung unmittelbar teil. (2) Gleichzeitig mit der in § ...
- § 5 BetrVG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BETRIEBSVERFASSUNGSGESETZ § 5 ARBEITNEHMER (1) Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, unabhängig davon, ob sie im Betrieb, im
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- § 15i AltTZG 1996 - Einzelnorm



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ZUM GESETZ ZU ÄNDERUNGEN IM BEREICH DER GERINGFÜGIGEN BESCHÄFTIGUNG Wurde mit der Altersteilzeit vor dem 1. Januar 2013 begonnen, gelten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bis zu diesem Zeitpunkt in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch gestanden haben ...
- § 4 RVOrgRefÜG - Einzelnorm



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, die über die bei dem neuen Arbeitgeber geltenden Regelungen hinausgehen, gelten für die übergetretenen Beschäftigten weiter. (3) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die auf Grund der Maßnahmen der Organisationsreform nicht auf einem Arbeitsplatz verwendet werden können, der mindestens dem bisherigen ...
- § 69 2. WOMitbestG - Einzelnorm



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voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden (insbesondere im Außendienst, mit Telearbeit und in Heimarbeit Beschäftigte), sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die dem Betrieb nach § 57 Abs. 2 zugeordnet sind, erhalten die in Absatz 1 bezeichneten Unterlagen, ohne dass es eines Verlangens ...
- § 14 BPersVG - Einzelnorm



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Bestimmungen oder auf Grund entsprechender arbeitsvertraglicher Vereinbarung. (3) Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in entsprechender Berufsausbildung sind nur bei ihrer Stammbehörde wahlberechtigt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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