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Trefferliste für 'beitrittsgebiet'

Dokument 371 - 380 von 576 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 44 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 44 FÄLLIGKEIT DES ANSPRUCHS AUF DEN ERBBAUZINS (1) Der Erbbauzins ist vierteljährlich nachträglich am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember ...
§ 6 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 6 GESETZLICHE UMWANDLUNG (1) Auf die in § 1 Abs. 1 bezeichneten Verträge sind die Bestimmungen des Bürgerlichen ...
§ 45 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 45 VERZINSUNG BEI ÜBERLASSUNGSVERTRÄGEN (1) Ist dem Nutzer aufgrund eines mit dem staatlichen Verwalter geschlossenen Vertrages ein Grundstück mit aufstehendem ...
§ 7 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 7 KÜNDIGUNGSSCHUTZ DURCH MORATORIUM (1) Eine vom Grundstückseigentümer oder einem anderen Vertragschließenden ...
Art 3 AAÜG-ÄndG - Einzelnorm*
... ANSPRUCHS- UND ANWARTSCHAFTSÜBERFÜHRUNGSGESETZES (AAÜG-ÄNDERUNGSGESETZ - AAÜG-ÄNDG) ART 3 GESETZ ÜBER EINEN AUSGLEICH FÜR DIENSTBESCHÄDIGUNGEN IM BEITRITTSGEBIET - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 46 SachenRBerG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SACHENRECHTSBEREINIGUNG IM BEITRITTSGEBIET (SACHENRECHTSBEREINIGUNGSGESETZ - SACHENRBERG) § 46 ZINSANPASSUNG AN VERÄNDERTE VERHÄLTNISSE (1) Nutzer und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, in den Erbbaurechtsvertrag eine Bestimmung aufzunehmen ...
§ 8 SchuldRAnpG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR ANPASSUNG SCHULDRECHTLICHER NUTZUNGSVERHÄLTNISSE AN GRUNDSTÜCKEN IM BEITRITTSGEBIET (SCHULDRECHTSANPASSUNGSGESETZ - SCHULDRANPG) § 8 VERTRAGSEINTRITT (1) Der Grundstückseigentümer tritt in die sich ab dem 1. Januar 1995 ergebenden Rechte und ...
§ 259a SGB 6 - Einzelnorm*
... Aufenthalt am 18. Mai 1990 oder, falls sie verstorben sind, zuletzt vor dem 19. Mai 1990 1. im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatten oder 2. im Ausland hatten und unmittelbar vor Beginn des Auslandsaufenthalts ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der Bundesrepublik ...
§ 2 SVÜV - Einzelnorm*
... Dienstzeit höchstens bis zu fünf Jahren, soweit nicht Absatz 5 oder 6 Anwendung findet. (3) Zeiten, die der Berufssoldat bis zum 2. Oktober 1990 im Beitrittsgebiet hauptberuflich im öffentlichen Dienst zurückgelegt hat, können nach § 34 des Soldatenversorgungsgesetzes höchstens bis zu fünf Jahren als ...
§ 85 ALG - Einzelnorm*
... beitragspflichtig war, weil der Landwirt das Unternehmen der Landwirtschaft überwiegend geleitet hat; er gilt als Landwirt nach § 1 Abs. 3. (2) Im Beitrittsgebiet selbständig tätige Landwirte, die am 31. Dezember 1994 im Beitrittsgebiet in dieser Tätigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ...
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