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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
Dokument 371 - 380 von 383 Treffer,
je mehr
, umso höher die Genauigkeit.
- § 39 BDG - Einzelnorm



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auf Aufwandsentschädigung. (3) Wird der Beamte vorläufig des Dienstes enthoben, während er schuldhaft dem Dienst fernbleibt, dauert der nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes begründete Verlust der Bezüge fort. Er endet mit dem Zeitpunkt, zu dem der Beamte seinen Dienst aufgenommen hätte, wenn er hieran ...
- § 104 SVG - Einzelnorm



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- SVG) § 104 DIENSTBEZÜGE Dienstbezüge im Sinne der §§ 16 und 19 sind die Dienstbezüge nach § 1 Absatz 2 Nummer 1 und 3 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie Amtszulagen, Stellenzulagen und Ausgleichszulagen. Zu den Dienstbezügen im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 2 gehören auch Amtszulagen. Für die Berechnung ...
- I. BAZustAnO - Einzelnorm



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Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten. 4.3 In den Fällen, in denen nach § 84a des Bundesbeamtengesetzes, § 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes und § 52 Absatz 2 Satz 3 des Beamtenversorgungsgesetzes von der Rückforderung von Bezügen aus Billigkeitsgründen abgesehen werden ...
- § 18 BeamtVG - Einzelnorm



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Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge des Verstorbenen ausschließlich der Zuschläge für Personen nach § 53 Abs. 4 Nr. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, des Auslandsverwendungszuschlags und der Vergütungen in einer Summe zu zahlen; § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 gilt entsprechend. Die Sätze ...
- § 8 BAföG-AuslandszuschlagsV - Einzelnorm



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, die vor dem 1. Januar 2011 begonnen haben, gilt der Prozentsatz, den das Auswärtige Amt zum Kaufkraftausgleich nach den §§ 7 und 54 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung vom 19. Juni 2009 zum 1. April 2010 festgesetzt hat. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 3 BMFSFJBVABesBeihUnffAnO - Einzelnorm



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aus Billigkeitsgründen abzusehen, wenn der Gesamtbetrag der Überzahlungen 1 500 Euro nicht übersteigt (§ 12 Absatz 2 Satz 3 erste Alternative des Bundesbesoldungsgesetzes) und Beamtinnen und Beamte des Bundesministeriums oder einer nachgeordneten Behörde des Bundesministeriums betroffen sind. * zum ...
- § 23q EZulV - Einzelnorm



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von 50 Euro monatlich. Die Zulage wird nicht neben einer Stellenzulage nach Nummer 4 der Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B des Bundesbesoldungsgesetzes gewährt. (2) Der Anspruch entsteht frühestens mit dem Tag des Dienstantritts. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- Inhaltsübersicht 2. BesVNG - Einzelnorm



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GESETZ ZUR VEREINHEITLICHUNG UND NEUREGELUNG DES BESOLDUNGSRECHTS IN BUND UND LÄNDERN (2. BESVNG) INHALTSÜBERSICHT Artikel I: Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes Artikel II: Änderung des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1.BesVNG) Artikel ...
- Eingangsformel BBRÜbertrAnO - Einzelnorm



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S. 326), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 6. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 92) geändert worden ist, sowie nach § 12 Absatz 2 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Juni 2009 (BGBl. I S. 1434) ordne ich für Bedienstete des Bundesamtes für Bauwesen und ...
- § 366a SGB 3 - Einzelnorm



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für Arbeit“ wird finanziert aus 1. regelmäßigen sowie ergänzenden Zuweisungen der Bundesagentur, 2. den sich nach § 14a Absatz 2 bis 3 des Bundesbesoldungsgesetzes ergebenden Beträgen und 3. den Erträgen des Versorgungsfonds. (3) Die ergänzenden Zuweisungen werden dem Versorgungsfonds aus der ...
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