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Nummer 4 der Zivilprozessordnung gilt entsprechend. (2) Entspricht die Klage diesen Anforderungen nicht, hat der Vorsitzende oder der nach § 21g des Gerichtsverfassungsgesetzes zuständige Berufsrichter (Berichterstatter) den Kläger zu der erforderlichen Ergänzung innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern ...
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(STPO) INHALTSÜBERSICHT Erstes Buch Allgemeine Vorschriften Erster Abschnitt Sachliche Zuständigkeit der Gerichte § 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes § 2 Verbindung und Trennung von Strafsachen § 3 Begriff des Zusammenhanges § 4 Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen ...
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§ 40 Gerichtsentscheidung § 41 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 42 Akteneinsicht § 43 Geltung von Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Zivilprozessordnung § 44 Zulassung der Revision, absolute Revisionsgründe § 45 Nichtzulassungsbeschwerde § 46 Revisionsberechtigte ...
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Grenze des deutschen Küstenmeeres zuständig sind. Die Vollzugsbeamten des Bundes sind insoweit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) und haben die Rechte und Pflichten der Polizeibeamten nach der Strafprozessordnung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
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FINANZGERICHTSORDNUNG (FGO) § 66 Durch Erhebung der Klage wird die Streitsache rechtshängig. In Verfahren nach dem Siebzehnten Titel des Gerichtsverfassungsgesetzes wegen eines überlangen Gerichtsverfahrens wird die Streitsache erst mit Zustellung der Klage rechtshängig. * zum Seitenanfang * Impressum ...
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steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu. Die Entnahme einer Blutprobe bedarf abweichend von Satz 1 keiner richterlichen Anordnung, wenn bestimmte Tatsachen den Verdacht ...
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§ 12 Rehabilitierungsentscheidung § 13 Beschwerde § 14 Kosten des Verfahrens und notwendige Auslagen § 15 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung Abschnitt 3 Soziale Ausgleichsleistungen § 16 Soziale Ausgleichsleistungen § 17 Kapitalentschädigung ...
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steht dem Gericht, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu; Absatz 3 Satz 3 bleibt unberührt. § 81a Abs. 3 gilt entsprechend. (6) Bei Weigerung des Betroffenen gilt die Vorschrift ...