zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 57 GESCHWINDIGKEITSMESSGERÄT UND WEGSTRECKENZÄHLER (1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im unmittelbaren Sichtfeld des Fahrzeugführers liegenden Geschwindigkeitsmessgerät ausgerüstet sein. Dies gilt nicht für ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBENUNDVIERZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (47. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) EINGANGSFORMEL Auf Grund - des § 6 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a in Verbindung mit Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 62A FLUGLINIENGENEHMIGUNG FÜR LUFTFAHRTUNTERNEHMEN MIT HAUPTSITZ IM GELTUNGSBEREICH DES LUFTVERKEHRSRECHTS DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT (1) Die Flugliniengenehmigung nach § 21 Abs. 1 bis 3 des Luftverkehrsgesetzes ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ZULASSUNGS- UND GENEHMIGUNGSVERFAHREN FÜR PFLANZENSCHUTZMITTEL 1 (PFLANZENSCHUTZMITTELVERORDNUNG - PFLSCHMV) ANLAGE (ZU § 8 ABSATZ 6) (Fundstelle: BGBl. I 2013, 78) Anerkennungsbescheinigung Die Versuchseinrichtung .......................... ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 57A FAHRTSCHREIBER UND KONTROLLGERÄT (1) (weggefallen)(1a) Der Fahrtschreiber sowie alle lösbaren Verbindungen der Übertragungseinrichtungen müssen plombiert sein. (2) Der Fahrtschreiber muss vom Beginn bis ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (25. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 6 Abs. 1 Nr. 3 sowie des Absatzes 3 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis SIEBENUNDVIERZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (47. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 1 - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 63 BETRIEBSGENEHMIGUNG FÜR LUFTFAHRTUNTERNEHMEN AUS STAATEN AUßERHALB DES GELTUNGSBEREICHS DES GEMEINSCHAFTSRECHTS (1) Die Betriebsgenehmigung für Luftfahrtunternehmen nach § 21a des Luftverkehrsgesetzes, die ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 57B PRÜFUNG DER FAHRTENSCHREIBER UND KONTROLLGERÄTE (1) Halter, deren Kraftfahrzeuge nach der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in der aus dem Anhang zu dieser Vorschrift ersichtlichen Fassung mit einem Fahrtenschreiber ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (25. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 1 (1) Abweichend von § 19 Abs. 2 StVZO erlischt die Betriebserlaubnis nicht, wenn an Kraftfahrzeugen eine Vorrichtung ...