zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR GESUNDHEIT FÜR DIE INDIVIDUELL ZURECHENBAREN LEISTUNGEN IN SEINEM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH (BESONDERE GEBÜHRENVERORDNUNG BMG - BMGBGEBV) ANLAGE (ZU § 2 ABSATZ 1) GEBÜHREN- UND AUSLAGENVERZEICHNIS (Fundstelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 2 INHALT DES EIGENTUMS (1) Auf das am Tag des Wirksamwerdens des Beitritts bestehende Eigentum an Sachen finden von dieser Zeit an die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs Anwendung, soweit nicht in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE CONTERGANSTIFTUNG (CONTERGANSTIFTUNGSGESETZ - CONTSTIFG) § 13 ART UND UMFANG DER LEISTUNGEN (1) Den in § 12 genannten leistungsberechtigten Personen stehen als Leistungen zu: 1. eine einmalige Kapitalentschädigung, 2. eine lebenslängliche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE VERWERTUNG VON KLÄRSCHLAMM, KLÄRSCHLAMMGEMISCH UND KLÄRSCHLAMMKOMPOST (KLÄRSCHLAMMVERORDNUNG - ABFKLÄRV) § 20 ANERKENNUNG DES TRÄGERS DER QUALITÄTSSICHERUNG (1) Die für die Anerkennung eines Trägers der Qualitätssicherung zuständige ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ANZEIGEN NACH § 2C DES KREDITWESENGESETZES UND § 17 DES VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZES *) (INHABERKONTROLLVERORDNUNG - INHKONTROLLV) § 2 ANZEIGENEXEMPLARE, EINREICHUNGSWEG UND ÜBERSETZUNGEN (1) Ist das Zielunternehmen ein Kreditinstitut ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis BUNDESWASSERSTRAßENGESETZ (WASTRG) § 39 RECHTSWEG (1) Wegen der Festsetzung der Entschädigung können die Beteiligten binnen einer Frist von drei Monaten nach Zustellung des Bescheides Klage vor den ordentlichen Gerichten erheben. Diese Frist ist eine ...
Übersetzung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Translation provided by the Federal Ministry of Labour and Social Affairs Stand: Die Übersetzung berücksichtigt die Änderung(en) des Gesetzes durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 73) Version information: The ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR DURCHFÜHRUNG UNIONSRECHTLICHER VORSCHRIFTEN BETREFFEND MEDIZINPRODUKTE (MEDIZINPRODUKTERECHT-DURCHFÜHRUNGSGESETZ - MPDG) § 17B ANERKENNUNG VON BENANNTEN STELLEN FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG VON GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN UND EXTERNEN AUFBEREITERN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINFÜHRUNGSGESETZ ZUM BÜRGERLICHEN GESETZBUCHE § 2B GEBÄUDEEIGENTUM OHNE DINGLICHES NUTZUNGSRECHT (1) In den Fällen des § 2a Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a und b sind Gebäude und Anlagen von Arbeiter-Wohnungsbaugenossenschaften und von gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR FÖRDERUNG DER KREISLAUFWIRTSCHAFT UND SICHERUNG DER UMWELTVERTRÄGLICHEN BEWIRTSCHAFTUNG VON ABFÄLLEN (KREISLAUFWIRTSCHAFTSGESETZ - KRWG) § 51 ÜBERWACHUNG IM EINZELFALL (1) Die zuständige Behörde kann anordnen, dass die Erzeuger, Besitzer, Sammler ...