zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER BAUSPARKASSEN § 9 ÄNDERUNG DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSGRUNDSÄTZE UND DER ALLGEMEINEN BEDINGUNGEN FÜR BAUSPARVERTRÄGE (1) Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsgrundsätze und der Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge, welche ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG VON CARBON-LEAKAGE DURCH DEN NATIONALEN BRENNSTOFFEMISSIONSHANDEL (BEHG-CARBON-LEAKAGE-VERORDNUNG - BECV) § 16 BUNDESHAUSHALTSORDNUNG Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Beihilfe und die gegebenenfalls ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REFORM DES VERFAHRENS IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FGG-REFORMGESETZ - FGG-RG) INHALTSÜBERSICHT Artikel 1 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE POLITISCHEN PARTEIEN (PARTEIENGESETZ) § 31A RÜCKFORDERUNG DER STAATLICHEN FINANZIERUNG (1) Soweit im Rechenschaftsbericht Zuwendungen (§ 18 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3) zu Unrecht ausgewiesen worden sind und dadurch der Betrag der der Partei zustehenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS ZENTRALREGISTER UND DAS ERZIEHUNGSREGISTER (BUNDESZENTRALREGISTERGESETZ - BZRG) § 57A AUSTAUSCH VON REGISTERINFORMATIONEN MIT MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION (1) Strafnachrichten über Personen, die die Staatsangehörigkeit eines ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR NEUFASSUNG DER SIEBENUNDDREIßIGSTEN VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES 1, 2 (VERORDNUNG ZUR ANRECHNUNG VON STROMBASIERTEN KRAFTSTOFFEN UND MITVERARBEITETEN BIOGENEN ÖLEN AUF DIE TREIBHAUSGASQUOTE) (37. BIMSCHV ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR REGELUNG DER GENTECHNIK (GENTECHNIKGESETZ - GENTG) § 26 BEHÖRDLICHE ANORDNUNGEN (1) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall die Anordnungen treffen, die zur Beseitigung festgestellter oder zur Verhütung künftiger Verstöße gegen dieses Gesetz ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUM SCHUTZ VOR GEFÄHRLICHEN STOFFEN 1 (CHEMIKALIENGESETZ - CHEMG) § 19B GLP-BESCHEINIGUNG (1) Die zuständige Behörde hat demjenigen, der Prüfungen nach § 19a Absatz 1 durchführt, auf Antrag nach Durchführung eines Inspektionsverfahrens eine Bescheinigung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis PERSONENBEFÖRDERUNGSGESETZ (PBEFG) § 15 ERTEILUNG UND VERSAGUNG DER GENEHMIGUNG (1) Die Entscheidung über den Antrag erfolgt schriftlich oder in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren Signatur nach § 37 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANFORDERUNGEN AN DIE VERWERTUNG UND BESEITIGUNG VON ALTHOLZ (ALTHOLZVERORDNUNG - ALTHOLZV) § 6 KONTROLLE VON ALTHOLZ ZUR HOLZWERKSTOFFHERSTELLUNG (1) Zur Prüfung der Einhaltung der Anforderungen nach § 3 Abs. 1 Satz 3 und § 3 Abs. 3 sowie ...