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der Bruttobesoldung für die letzten drei Monate vor Beendigung des Beamtenverhältnisses. Bruttobesoldung sind die Dienstbezüge (§ 1 Absatz 2 des Bundesbesoldungsgesetzes), die während eines Erholungsurlaubs weitergezahlt worden wären. (4) Der Abgeltungsanspruch verjährt innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist ...
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) § 16 HEILFÜRSORGE (1) Soldatinnen und Soldaten haben Anspruch auf Heilfürsorge in Form der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. § 69a des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend. (2) Soldatinnen und Soldaten, deren Dienstzeit auf bis zu sechs Monate festgesetzt worden ist, wird zahnärztliche ...
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AUSLANDSZUSCHLÄGEN (AUSLANDSZUSCHLAGSVERORDNUNG - AUSLZUSCHLV) § 2 AUSLANDSZUSCHLAG BEI ARBEITSPLATZTEILUNG In Fällen des § 53 Absatz 3 Satz 3 des Bundesbesoldungsgesetzes wird die Grundgehaltsspanne der oder des höher besoldeten Berechtigten zugrunde gelegt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
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der Unterschiedsbetrag auf die Anspruchsberechtigten nach der Zahl der auf sie entfallenden Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt. § 40 Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend. (2) (weggefallen)(3) Neben dem Waisengeld wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt, der dem Betrag für das erste Kind ...
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GESETZ ÜBER DAS AMTSGEHALT DER MITGLIEDER DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS § 1B Für den Familienzuschlag gilt der in der Anlage V des Bundesbesoldungsgesetzes bestimmte Satz; jedoch erhält der Präsident des Bundesverfassungsgerichts eineindrittel, der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts eineinsechstel ...
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Dienstleistungen der Bundeswehr für Beschwerden gegen Maßnahmen anderer Stellen der Bundeswehr in Angelegenheiten des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie der Nebengebührnisse (Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten).Soweit ich aufgrund der Auflösung einer Ausgangsbehörde ...
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der Unterschiedsbetrag auf die Anspruchsberechtigten nach der Zahl der auf sie entfallenden Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt. § 40 Absatz 7 des Bundesbesoldungsgesetzes gilt entsprechend. (2) Neben dem Waisengeld wird ein Ausgleichsbetrag gezahlt, der dem Betrag für das erste Kind nach § 66 Absatz ...