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Trefferliste für 'bundesbesoldungsgesetzes'
Dokument 381 - 389 von 389 Treffer,
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- § 7 PersStärkeG - Einzelnorm



... den Ruhestand versetzt worden sind, findet § 53 des Soldatenversorgungsgesetzes entsprechende Anwendung. Darüber hinaus gilt § 4 Abs. 1 Satz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes entsprechend mit der Maßgabe, daß der Mehrbetrag, der auf der Weitergewährung der Besoldung anstelle von Ruhegehalt beruht, insgesamt ...
- § 1 SHV - Einzelnorm



... eine Familien- und Haushaltshilfe erstattet, soweit diese unmittelbar entstehen durch 1. eine besondere Verwendung im Ausland nach § 56 Absatz 1 des Bundesbesoldungsgesetzes, 2. die Teilnahme an einer einsatzvorbereitenden Ausbildung, 3. die Mitwirkung an der Erfüllung einer einsatzgleichen Verpflichtung ...
- § 2 SVÜV - Einzelnorm



... erfüllt ist. Rentenrechtliche Zeiten sind auch solche im Sinne des Artikels 2 des Renten-Überleitungsgesetzes. (6) Zeiten nach § 30 des Bundesbesoldungsgesetzes sind nicht ruhegehaltfähig. (7) Das Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten, auch aus übergeleiteten Anwartschaften, richtet sich ...
- § 23 SAZV - Einzelnorm



... Anspruch auf Freistellung vom Dienst für einen Tag. Dies gilt nicht 1. für Kalendertage, für die ein Auslandsverwendungszuschlag nach § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes gewährt wird, 2. in den in § 30c Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b des Soldatengesetzes genannten Fällen, 3. für Verlegetage, an denen ausschließlich ...
- § 5 ARV - Einzelnorm



... Kosten für das Beschaffen klimagerechter Bekleidung bis zur Höhe von 12,6 Prozent des Endgrundgehaltes der Besoldungsgruppe A 13 nach Anlage IV des Bundesbesoldungsgesetzes erstattet. § 21 Absatz 3 und 4 der Auslandsumzugskostenverordnung ist entsprechend anzuwenden, es sei denn, dass aus jahreszeitlichen ...
- § 17 USG - Einzelnorm



... für die Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern unter gleichen Voraussetzungen und im gleichen Umfang nach den §§ 50 bis 50b sowie 50d des Bundesbesoldungsgesetzes und den dazu erlassenen Rechtsverordnungen eine Vergütung gewährt wird. (2) Der Zuschlag beträgt 70 Prozent der Leistungen, die ...
- Art IX § 19 2. BesVNG - Einzelnorm



... FÜR KASERNIERTE Soweit in Gemeinschaftsunterkünften wohnenden Beamten der Länder ein höherer Ortszuschlag gewährt wird als nach § 39 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes, verbleibt es dabei. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 21 BDG - Einzelnorm



... Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils im Straf- oder Bußgeldverfahren oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren, durch das nach § 9 des Bundesbesoldungsgesetzes über den Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst entschieden worden ist, feststeht. Von Ermittlungen kann auch ...
- § 2 LAP-htVerwDV - Einzelnorm



... A 16 Leitende Baudirektorin/ Leitender Baudirektor. Die Beförderungsämter der Bundesbesoldungsordnung B ergeben sich aus der Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes. (3) Die Ämter nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 sind regelmäßig zu durchlaufen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
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