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Trefferliste für 'bundesversorgungsgesetz'

Dokument 31 - 40 von 88 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 13 8. RAG - Einzelnorm*
... DER GELDLEISTUNGEN AUS DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (ACHTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 8. RAG) § 13  (1) Soweit bei Versorgungsbezügen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt ...
§ 292 LAG - Einzelnorm*
... , von Sozialhilfe von fürsorgerischen Leistungen nach § 145 Absatz 1 und 2 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder von Besonderen Leistungen im Einzelfall nach den Vorschriften des Elften Kapitels des Vierzehnten ...
§ 13 13. RAG - Einzelnorm*
... GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (DREIZEHNTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 13. RAG) § 13  (1) Soweit bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, der Kriegsschadenrente und den laufenden Beihilfen nach ...
§ 21 SGB 11 - Einzelnorm*
... in der sozialen Pflegeversicherung besteht auch für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die 1. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, bis zu deren Außerkrafttreten einen Anspruch auf Heilbehandlung ...
§ 13 11. RAG - Einzelnorm*
... DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (ELFTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 11. RAG) § 13  (1) Soweit bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt ...
§ 14 LA-EG-Saar - Einzelnorm*
... IM SAARLAND (LA-EG-SAAR) § 14 BERÜCKSICHTIGUNG VON EINKÜNFTEN BEI DER KRIEGSSCHADENRENTE Soweit in § 267 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes auf das Bundesversorgungsgesetz Bezug genommen ist, umfaßt diese Bezugnahme auch die im Saarland geltenden entsprechenden Vorschriften. Bei der Anwendung des § ...
§ 13 7. RAG - Einzelnorm*
... GELDLEISTUNGEN AUS DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (SIEBENTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 7. RAG) § 13  (1) Soweit bei Versorgungsbezügen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt ...
§ 8 LAG - Einzelnorm*
... vom 4. Dezember 1951 (Bundesgesetzbl. I S. 934) als Soforthilfeanpassungsgesetz, 20. das Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) vom 20. Dezember 1950 (Bundesgesetzbl. S. 791) unter Berücksichtigung der dazu ergangenen Änderungsgesetze als Bundesversorgungsgesetz, ...
§ 81 SEG - Einzelnorm*
... Leistungen der Heil- oder Krankenbehandlung nach dem Soldatenversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2024 geltenden Fassung in Verbindung mit dem Bundesversorgungsgesetz in der bis zum 31. Dezember 2023 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2024 unanfechtbar festgestellt worden sind, erhalten diese ...
Art III § 2 6. RAG - Einzelnorm*
... GELDLEISTUNGEN AUS DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (SECHSTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 6. RAG) § 2  (1) Soweit bei Versorgungsbezügen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt ...
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