Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'bundesversorgungsgesetz'

Dokument 31 - 40 von 88 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 13 12. RAG - Einzelnorm*
... - ÄNDERUNGSGESETZES - 3. RVÄNDG) (ZWÖLFTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 12. RAG) § 13  (1) Soweit bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, der Kriegsschadenrente und den laufenden Beihilfen nach dem ...
§ 21 SGB 11 - Einzelnorm*
... in der sozialen Pflegeversicherung besteht auch für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die 1. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, bis zu deren Außerkrafttreten einen Anspruch auf Heilbehandlung ...
§ 13 14. RAG - Einzelnorm*
... GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (VIERZEHNTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 14. RAG) § 13  (1) Soweit bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, den Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz, dem ...
§ 13 8. RAG - Einzelnorm*
... DER GELDLEISTUNGEN AUS DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (ACHTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 8. RAG) § 13  (1) Soweit bei Versorgungsbezügen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt ...
§ 6 1. RAG - Einzelnorm*
... DER ALLGEMEINEN BEMESSUNGSGRUNDLAGE FÜR DAS JAHR 1958 (ERSTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 1. RAG) § 6  (1) Soweit bei den Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz, den Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den Bundesbeihilfen ...
§ 13 13. RAG - Einzelnorm*
... GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (DREIZEHNTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 13. RAG) § 13  (1) Soweit bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, der Kriegsschadenrente und den laufenden Beihilfen nach ...
§ 13 11. RAG - Einzelnorm*
... DER GESETZLICHEN UNFALLVERSICHERUNG (ELFTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 11. RAG) § 13  (1) Soweit bei den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, der Kriegsschadenrente und den Beihilfen zum Lebensunterhalt ...
§ 5 3. RAG - Einzelnorm*
... DER ALLGEMEINEN BEMESSUNGSGRUNDLAGE FÜR DAS JAHR 1960 (DRITTES RENTENANPASSUNGSGESETZ - 3. RAG) § 5  Soweit bei den Versorgungsbezügen nach dem Bundesversorgungsgesetz und den Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz, den ...
§ 2 SchwbAwV - Einzelnorm*
... " einzutragen, wenn der schwerbehinderte Mensch wegen eines Grades der Schädigungsfolgen von mindestens 50 Anspruch auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung oder nach § 21 des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch hat. (2) Im Ausweis sind folgende Merkzeichen ...
§ 2 KOV - Einzelnorm*
... - KOV) § 2  (1) Versorgungsberechtigte im Sinne dieser Verordnung sind Personen, denen oder für die Heil- oder Krankenbehandlung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder nach Bundesgesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz für anwendbar erklären, gewährt wird. (2) Versorgungskrankenanstalten sind die nach ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 next

neue Volltext-Suche