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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE SPALTUNG DER VON DER TREUHANDANSTALT VERWALTETEN UNTERNEHMEN (SPTRUG) § 8 ANMELDUNG UND EINTRAGUNG DER NEUEN GESELLSCHAFTEN (1) Das Vertretungsorgan der übertragenden Gesellschaft hat jede neue Gesellschaft bei dem Gericht, in dessen Bezirk sie ...
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GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ VON MARKEN UND SONSTIGEN KENNZEICHEN (MARKENGESETZ - MARKENG) § 22 AUSSCHLUß VON ANSPRÜCHEN BEI BESTANDSKRAFT DER EINTRAGUNG EINER MARKE MIT JÜNGEREM ZEITRANG (1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, die Benutzung einer eingetragenen ...
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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DEN SCHUTZ VON MARKEN UND SONSTIGEN KENNZEICHEN (MARKENGESETZ - MARKENG) § 110 VERMERK IN DEN AKTEN, EINTRAGUNG IM REGISTER (1) Ist die internationale Registrierung auf der Grundlage einer zur Eintragung in das Register angemeldeten Marke vorgenommen worden ...
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DIE SOZIALE UND ÖKOLOGISCHE MARKTWIRTSCHAFT IN DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK (LANDWIRTSCHAFTSANPASSUNGSGESETZ - LWANPG) § 34 WIRKUNGEN DER EINTRAGUNG (1) Die Eintragung der neuen Rechtsform in das Register hat folgende Wirkungen: 1. Die LPG besteht in der in dem Umwandlungsbeschluß bestimmten ...
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