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Trefferliste für 'famfg'
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- § 315 FamFG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 315 BETEILIGTE (1) Zu beteiligen sind 1. der Betroffene, 2. der Betreuer, 3. der Bevollmächtigte im Sinne des § 1814 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 des ...
- § 411 FamFG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 411 ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT (1) In Verfahren nach § 410 Nr. 1 ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Verpflichtung zur Auskunft, zur Rechnungslegung ...
- § 37 FamFG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 37 GRUNDLAGE DER ENTSCHEIDUNG (1) Das Gericht entscheidet nach seiner freien, aus dem gesamten Inhalt des Verfahrens gewonnenen Überzeugung. (2) ...
- § 135 FamFG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 135 AUßERGERICHTLICHE KONFLIKTBEILEGUNG ÜBER FOLGESACHEN Das Gericht kann anordnen, dass die Ehegatten einzeln oder gemeinsam an einem kostenfreien ...
- § 217 FamFG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 217 VERSORGUNGSAUSGLEICHSSACHEN Versorgungsausgleichssachen sind Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen. * zum Seitenanfang * Impressum ...
- § 316 FamFG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 316 VERFAHRENSFÄHIGKEIT In Unterbringungssachen ist der Betroffene ohne Rücksicht auf seine Geschäftsfähigkeit verfahrensfähig. * zum Seitenanfang ...
- § 412 FamFG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 412 BETEILIGTE Als Beteiligte sind hinzuzuziehen: 1. in Verfahren nach § 410 Nr. 1 derjenige, der zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung verpflichtet ...
- § 38 FamFG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 38 ENTSCHEIDUNG DURCH BESCHLUSS (1) Das Gericht entscheidet durch Beschluss, soweit durch die Entscheidung der Verfahrensgegenstand ganz oder teilweise ...
- § 136 FamFG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 136 AUSSETZUNG DES VERFAHRENS (1) Das Gericht soll das Verfahren von Amts wegen aussetzen, wenn nach seiner freien Überzeugung Aussicht auf Fortsetzung ...
- § 218 FamFG - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DAS VERFAHREN IN FAMILIENSACHEN UND IN DEN ANGELEGENHEITEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT (FAMFG) § 218 ÖRTLICHE ZUSTÄNDIGKEIT Ausschließlich zuständig ist in dieser Rangfolge: 1. während der Anhängigkeit einer Ehesache das Gericht, bei dem die ...
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