Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'tkg'

Dokument 31 - 40 von 250 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 195 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 195 TÄTIGKEITSBERICHT, SEKTORGUTACHTEN (1) Die Bundesnetzagentur legt den gesetzgebenden Körperschaften des Bundes einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie über die Lage und die Entwicklung auf dem Gebiet der Telekommunikation ...
§ 96 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 96 FREQUENZZUTEILUNG FÜR RUNDFUNK, LUFTFAHRT, SEESCHIFFFAHRT, BINNENSCHIFFFAHRT UND SICHERHEITSRELEVANTE FUNKANWENDUNGEN (1) Für die Zuteilung von Frequenzen zur Übertragung von Rundfunk im Zuständigkeitsbereich der Länder ...
§ 196 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 196 JAHRESBERICHT Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einmal jährlich einen Bericht über die Entwicklung des Telekommunikationsmarktes, einschließlich der wesentlichen Marktdaten, ihrer Entscheidungen sowie ihrer eingesetzten ...
§ 97 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 97 ZUTEILUNG ZUR GEMEINSAMEN FREQUENZNUTZUNG, ERPROBUNG INNOVATIVER TECHNOLOGIEN, KURZFRISTIG AUFTRETENDER FREQUENZBEDARF (1) Frequenzen, bei denen eine effiziente Nutzung durch einen Einzelnen allein nicht zu erwarten ...
§ 197 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 197 ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN BEHÖRDEN AUF NATIONALER EBENE (1) Die Bundesnetzagentur entscheidet in den folgenden Fällen im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt: 1. §§ 10 und 11, 2. § 31, 3. § 32 und 4. § 101 Absatz ...
§ 98 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 98 ZUTEILUNG ZUR ALTERNATIVEN FREQUENZNUTZUNG (1) Besteht auf nationaler oder regionaler Ebene keine ausreichende Nachfrage nach der Nutzung eines Frequenzbereichs der harmonisierten Frequenzen, so kann die Bundesnetzagentur ...
§ 198 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 198 ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN BEHÖRDEN AUF DER EBENE DER EUROPÄISCHEN UNION (1) Die Bundesnetzagentur arbeitet mit den nationalen Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Kommission und ...
§ 99 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 99 BESTANDTEILE DER FREQUENZZUTEILUNG (1) Im Rahmen der Frequenzzuteilung sind insbesondere festzulegen: 1. die Art und der Umfang der Frequenznutzung, soweit dies zur Sicherung einer effizienten und störungsfreien Nutzung ...
§ 199 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 199 BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (1) Die Bundesnetzagentur und andere nach diesem Gesetz zuständige Behörden stellen der Kommission auf deren begründeten Antrag die Informationen zur Verfügung, die die Kommission benötigt ...
§ 100 TKG - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ (TKG) § 100 VERGABEVERFAHREN (1) Hat die Bundesnetzagentur nach § 91 Absatz 9 angeordnet, dass der Zuteilung von Frequenzen ein Vergabeverfahren voranzugehen hat, kann sie nach Anhörung der betroffenen Kreise das Versteigerungsverfahren ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 next

neue Volltext-Suche