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Trefferliste für 'altersteilzeitgesetz'

Dokument 31 - 40 von 52 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 1 MinNettoV 2004 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE MINDESTNETTOBETRÄGE NACH DEM ALTERSTEILZEITGESETZ FÜR DAS JAHR 2004 (MINDESTNETTOBETRAGS-VERORDNUNG 2004) § 1  Für das Jahr 2004 ergeben sich die Mindestnettobeträge nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a des Altersteilzeitgesetzes aus ...
§ 2 MinNettoV 2004 - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE MINDESTNETTOBETRÄGE NACH DEM ALTERSTEILZEITGESETZ FÜR DAS JAHR 2004 (MINDESTNETTOBETRAGS-VERORDNUNG 2004) § 2  Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
Anlage MinNettoV 2004 - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE MINDESTNETTOBETRÄGE NACH DEM ALTERSTEILZEITGESETZ FÜR DAS JAHR 2004 (MINDESTNETTOBETRAGS-VERORDNUNG 2004) ANLAGE  (Fundstelle: BGBl. I 2003, 3115 - 3138) Bisheriges Arbeitsentgelt Monat bis Euro gerundet: Mindestnettobetrag in Steuerklasse ...
§ 168 SGB 6 - Einzelnorm*
... je zur Hälfte, 5. bei Arbeitnehmern, die ehrenamtlich tätig sind, für den Unterschiedsbetrag von ihnen selbst, 6. bei Arbeitnehmern, die nach dem Altersteilzeitgesetz Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt erhalten, für die sich nach § 163 Abs. 5 Satz 1 ergebende beitragspflichtige Einnahme von den ...
Anlage 12 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... ;b) Zeiten nachgewiesener Arbeitslosigkeit oder Krankheit gemäß Nr. 2 b);c) Zeiten des Bestehens eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Altersteilzeitgesetz. 2. a) Die Wartezeit beträgt 240 Monate; sie verkürzt sich für Versicherungsfälle, die im Kalenderjahr 1975 eingetreten sind, auf 228 ...
Anlage 13 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... ;b) Zeiten nachgewiesener Arbeitslosigkeit oder Krankheit gemäß Nr. 2 b);c) Zeiten des Bestehens eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Altersteilzeitgesetz. 2. a) Die Wartezeit beträgt 240 Monate; sie verkürzt sich für Versicherungsfälle, die im Kalenderjahr 1975 eingetreten sind, auf 228 ...
Anlage 14 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... ;b) Zeiten nachgewiesener Arbeitslosigkeit oder Krankheit gemäß Nr. 2 b);c) Zeiten des Bestehens eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Altersteilzeitgesetz. 2. a) Die Wartezeit beträgt 240 Monate; sie verkürzt sich für Versicherungsfälle, die im Kalenderjahr 1975 eingetreten sind, auf 228 ...
§ 38 DEÜV - Einzelnorm*
... eine der in diesen Vorschriften genannten Leistungen, Eingliederungshilfe für Spätaussiedler, Leistungen, die die Bundesagentur für Arbeit nach dem Altersteilzeitgesetz anstelle des Arbeitgebers erbringt, oder Arbeitslosenbeihilfe beziehen, unter Angabe der der Leistung zugrunde liegenden beitragspflichtigen ...
Anlage 15 SokaSiG2 - Einzelnorm*
... ;b) Zeiten nachgewiesener Arbeitslosigkeit oder Krankheit gemäß Nr. 2 b);c) Zeiten des Bestehens eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses nach dem Altersteilzeitgesetz. 2. a) Die Wartezeit beträgt 240 Monate; sie verkürzt sich für Versicherungsfälle, die im Kalenderjahr 1975 eingetreten sind, auf 228 ...
§ 3 EStG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis EINKOMMENSTEUERGESETZ (ESTG) § 3  Steuerfrei sind 1. a) Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung, b) Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen ...
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