weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) INHALTSÜBERSICHT § 1 Geltungsbereich § 2 Schwerbehinderte Menschen § 3 Gestaltung und Ämter der Laufbahnen § 4 Einrichtung von Vorbereitungsdiensten ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) ANLAGE 1 (ZU § 3 ABSATZ 2) (Fundstelle: BGBl. I 2011, 2414) Die in § 3 Absatz 2 aufgeführten Laufbahnen umfassen die nachfolgenden ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) § 5 EINSTELLUNG IN DEN VORBEREITUNGSDIENST (1) Die Bewerberinnen und Bewerber werden als Beamtinnen und Beamte auf Widerruf in ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) § 18 AUSNAHMEN FÜR BESONDERS LEISTUNGSSTARKE POLIZEIVOLLZUGSBEAMTINNEN UND POLIZEIVOLLZUGSBEAMTE DES MITTLEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) ANLAGE 2 (ZU § 12 ABSATZ 1) BILDUNGSVORAUSSETZUNGEN FÜR BESONDERE FACHVERWENDUNGEN IM POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (Fundstelle ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 33 ERGÄNZENDE REGELUNGEN FÜR DIE ÜBERMITTLUNG (1) Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die Bundespolizei. Erfolgt die Übermittlung auf Grund eines Ersuchens einer öffentlichen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) § 16 VERKÜRZTER AUFSTIEG IN DEN GEHOBENEN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (1) Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) § 17 VERKÜRZTER AUFSTIEG IN DEN HÖHEREN POLIZEIVOLLZUGSDIENST IN DER BUNDESPOLIZEI (1) Abweichend von § 15 können Polizeivollzugsbeamtinnen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEIGESETZ - BPOLG) § 64 AMTSHANDLUNGEN VON POLIZEIVOLLZUGSBEAMTEN DER LÄNDER SOWIE VON VOLLZUGSBEAMTEN ANDERER BUNDESBEHÖRDEN ODER ANDERER STAATEN IM ZUSTÄNDIGKEITSBEREICH DER BUNDESPOLIZEI (1) Polizeivollzugsbeamte ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE LAUFBAHNEN DES POLIZEIVOLLZUGSDIENSTES IN DER BUNDESPOLIZEI (BUNDESPOLIZEI-LAUFBAHNVERORDNUNG - BPOLLV) § 12 BESONDERE FACHVERWENDUNGEN (1) Für die besonderen Fachverwendungen im Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei nach Anlage ...