Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'eeg'

Dokument 31 - 40 von 276 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 86 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 86 BUßGELDVORSCHRIFTEN (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 80 Absatz 1 Satz 1 Strom oder Gas verkauft, überlässt oder veräußert ...
§ 37c EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 37C NICHTBERÜCKSICHTIGUNG VON GEBOTEN IN BENACHTEILIGTEN GEBIETEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG FÜR DIE LÄNDER (1) Gebote für Freiflächenanlagen auf Flächen nach § 37 Absatz ...
§ 87 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 87 BENACHRICHTIGUNG UND BETEILIGUNG DER BUNDESNETZAGENTUR BEI BÜRGERLICHEN RECHTSSTREITIGKEITEN (1) Der Bundesgerichtshof muss die Bundesnetzagentur über alle bürgerlichen ...
§ 37d EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 37D BESONDERES ZUSCHLAGSVERFAHREN FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS (1) Abweichend von § 32 Absatz 1 führt die Bundesnetzagentur für Solaranlagen des ersten Segments ...
§ 88 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 88 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZU AUSSCHREIBUNGEN FÜR BIOMASSE Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abweichend von ...
§ 37e EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 37E ERLÖSCHEN VON ZUSCHLÄGEN FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS Der Zuschlag erlischt bei Geboten bei den Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments, soweit ...
§ 38 EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 38 ZAHLUNGSBERECHTIGUNG FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS (1) Die Bundesnetzagentur stellt auf Antrag eines Bieters, dem mindestens ein Zuschlag bei einer Ausschreibung ...
§ 88b EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 88B VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZUR ANSCHLUSSFÖRDERUNG VON GÜLLEKLEINANLAGEN Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem ...
§ 38a EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 38A AUSSTELLUNG VON ZAHLUNGSBERECHTIGUNGEN FÜR SOLARANLAGEN DES ERSTEN SEGMENTS (1) Die Zahlungsberechtigung für Solaranlagen nach § 38 darf nur ausgestellt werden ...
§ 88c EEG 2023 - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ FÜR DEN AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN (ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ - EEG 2023) § 88C VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG ZUR ZIELERREICHUNG Soweit das Monitoring zur Zielerreichung nach § 98 ergibt, dass die erneuerbaren Energien nicht in der für die Erreichung ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 next

neue Volltext-Suche