, umso höher die Genauigkeit.



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... VERMÖGEN (VERMÖGENSZUORDNUNGSGESETZ - VZOG) § 1 ZUSTÄNDIGKEIT (1) Zur Feststellung, wer in welchem Umfang nach den Artikeln 21 und 22 des Einigungsvertrages, nach diesen Vorschriften in Verbindung mit dem Kommunalvermögensgesetz vom 6. Juli 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 660), das nach Anlage II Kapitel IV ...



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