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Trefferliste für 'fzv'

Dokument 31 - 40 von 114 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 38 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 38 ÜBERMITTLUNG EINES ANTRAGS AN DIE ZULASSUNGSBEHÖRDE UND AUTOMATISCHE ERGÄNZUNG ERFORDERLICHER DATEN (1) Die Übermittlung der Fahrzeugdaten und Halterdaten ...
§ 39 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 39 BEKANNTGABE UND WIRKSAMKEIT DER ENTSCHEIDUNG DER ZULASSUNGSBEHÖRDE (1) Über die Großkundenschnittstelle übermittelte Anträge sind im Portal nach ...
§ 40 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 40 SOFORTIGE INBETRIEBSETZUNG NACH ENTSCHEIDUNG DER ZULASSUNGSBEHÖRDE Für die sofortige Inbetriebsetzung eines Fahrzeuges gelten die Vorschriften des ...
§ 41 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 41 PRÜFUNGSFAHRTEN, PROBEFAHRTEN UND ÜBERFÜHRUNGSFAHRTEN MIT ROTEM KENNZEICHEN (1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, auch ohne eine ...
§ 42 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 42 PROBEFAHRTEN UND ÜBERFÜHRUNGSFAHRTEN MIT KURZZEITKENNZEICHEN (1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probefahrten oder Überführungsfahrten ...
§ 43 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 43 FAHRTEN ZUR TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN FÜR OLDTIMER (1) Eine Person, die mit einem Oldtimer an einer Veranstaltung teilnimmt, die der Darstellung ...
§ 44 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 44 FAHRTEN IM INTERNATIONALEN VERKEHR Für ein Fahrzeug, für das ein Kennzeichen zugeteilt ist, wird auf Antrag ein Internationaler Zulassungsschein ...
§ 45 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 45 FAHRTEN ZUR DAUERHAFTEN VERBRINGUNG EINES FAHRZEUGES IN DAS AUSLAND (1) Soll ein zulassungspflichtiges, nicht zugelassenes Kraftfahrzeug oder ein ...
§ 46 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 46 VORÜBERGEHENDE TEILNAHME AM STRAßENVERKEHR IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (1) Ein in einem anderen Mitgliedstaat oder einem anderen Vertragsstaat ...
§ 47 FZV - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ZULASSUNG VON FAHRZEUGEN ZUM STRAßENVERKEHR (FAHRZEUG-ZULASSUNGSVERORDNUNG - FZV) § 47 KENNZEICHEN UND UNTERSCHEIDUNGSZEICHEN (1) Die das Fahrzeug führende Person hat sicherzustellen, dass ein in einem anderen Staat zugelassenes Kraftfahrzeug ...
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