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Trefferliste für 'justiz'

Dokument 31 - 40 von 1319 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 BfJEAktfKV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ UND ÜBER DIE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ § 2 ÜBERMITTLUNG ELEKTRONISCHER DOKUMENTE Elektronische Dokumente sind dem Bundesamt in druckbarer, kopierbarer ...
§ 6 BfJEAktfKV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ UND ÜBER DIE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ § 6 ABSCHRIFTEN UND BEGLAUBIGTE ABSCHRIFTEN DURCH DAS BUNDESAMT (1) Abschriften und beglaubigte Abschriften ...
§ 7 BfJEAktfKV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ UND ÜBER DIE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ § 7 BEKANNTMACHUNG TECHNISCHER ANFORDERUNGEN (1) Das Bundesamt macht die folgenden technischen Anforderungen ...
§ 8 BfJEAktfKV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ UND ÜBER DIE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ § 8 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 3 BMJVertrAnO - Einzelnorm*
... weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ANORDNUNG ÜBER DIE VERTRETUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ (BMJ-VERTRETUNGSANORDNUNG - BMJVERTRANO) § 3 BEZEICHNUNG DES VERTRETUNGSVERHÄLTNISSES (1) Wird die Bundesrepublik Deutschland durch die Bundesministerin ...
II. BMinJGuBDiszAnO - Einzelnorm*
... ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DISZIPLINARRECHTLICHER BEFUGNISSE AUF DIE GERICHTE UND BEHÖRDEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ II.  Das Bundesministerium der Justiz behält sich vor, die übertragenen Disziplinarbefugnisse im Einzelfall selbst auszuüben. Über die Einleitung von Disziplinarverfahren ...
II. BMJGerWidAnO 2024 - Einzelnorm*
... ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN IN BEAMTENRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN AUF DIE GERICHTE UND BEHÖRDEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ II.  Das Bundesministerium der Justiz behält sich vor, die Entscheidung im Einzelfall an sich zu ziehen. Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind ...
§ 1 BMJVBhWidVertrAnO - Einzelnorm*
... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG BEI KLAGEN IN BEIHILFEANGELEGENHEITEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ (BMJVBHWIDVERTRANO) § 1 ENTSCHEIDUNG ÜBER WIDERSPRÜCHE Dem Bundesverwaltungsamt wird die Befugnis übertragen, in Beihilfeangelegenheiten ...
Gesetze im Internet - Erklärung zur Barrierefreiheit*
... Gebrauch machen müssen. Jede Veränderung birgt die Gefahr, den Inhalt zu verzerren und rechtlich falsch wiederzugeben. Das Bundesministerium der Justiz arbeitet mit Nachdruck daran, auch diese Inhalte so weit wie möglich barrierefrei anzubieten. Es wird nicht zuletzt deshalb ein einheitliches, modernes ...
§ 1 BfJG - Einzelnorm*
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG DES BUNDESAMTS FÜR JUSTIZ (BFJG) § 1 ERRICHTUNG, ZWECK UND SITZ DES BUNDESAMTS (1) Der Bund errichtet das Bundesamt für Justiz (Bundesamt) als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium der Justiz. Zweck der Errichtung ...
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