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Trefferliste für 'justiz'

Dokument 31 - 40 von 1377 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 2 CHGeldERAV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG DES ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHRS UND DER ELEKTRONISCHEN AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ IN VERFAHREN ZUR VOLLSTRECKUNG VON GELDFORDERUNGEN NACH DEM DEUTSCH-SCHWEIZERISCHEN POLIZEIVERTRAG 1 (SCHWEIZERISCHE-GELDFORDERUNGEN-E-RECHTSVERKEHRS ...
§ 2 BfJEAktfKV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ UND ÜBER DIE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ § 2 ÜBERMITTLUNG ELEKTRONISCHER DOKUMENTE Elektronische Dokumente sind dem Bundesamt in druckbarer, kopierbarer ...
§ 6 BfJEAktfKV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ UND ÜBER DIE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ § 6 ABSCHRIFTEN UND BEGLAUBIGTE ABSCHRIFTEN DURCH DAS BUNDESAMT (1) Abschriften und beglaubigte Abschriften ...
§ 7 BfJEAktfKV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ UND ÜBER DIE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ § 7 BEKANNTMACHUNG TECHNISCHER ANFORDERUNGEN (1) Das Bundesamt macht die folgenden technischen Anforderungen ...
§ 8 BfJEAktfKV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE ELEKTRONISCHE AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ UND ÜBER DIE ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION MIT DEM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ § 8 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 2 RbGeldERAV - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG DES ELEKTRONISCHEN RECHTSVERKEHRS UND DER ELEKTRONISCHEN AKTENFÜHRUNG BEIM BUNDESAMT FÜR JUSTIZ IM ANWENDUNGSBEREICH DES RAHMENBESCHLUSSES 2005/214/JI DES RATES VOM 24. FEBRUAR 2005 ÜBER DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER GEGENSEITIGEN ANERKENNUNG ...
II. BMJGerWidAnO 2024 - Einzelnorm*
... ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN IN BEAMTENRECHTLICHEN ANGELEGENHEITEN AUF DIE GERICHTE UND BEHÖRDEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ II.  Das Bundesministerium der Justiz behält sich vor, die Entscheidung im Einzelfall an sich zu ziehen. Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind ...
§ 1 BMJVBhWidVertrAnO - Einzelnorm*
... FÜR DEN ERLASS VON WIDERSPRUCHSBESCHEIDEN UND DIE VERTRETUNG BEI KLAGEN IN BEIHILFEANGELEGENHEITEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ UND FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ (BMJVBHWIDVERTRANO) § 1 ENTSCHEIDUNG ÜBER WIDERSPRÜCHE Dem Bundesverwaltungsamt wird die Befugnis übertragen, in Beihilfeangelegenheiten ...
§ 6 EBewMG - Einzelnorm*
... ZU ELEKTRONISCHEN BEWEISMITTELN (ELEKTRONISCHE-BEWEISMITTEL-UMSETZUNGS-UND-DURCHFÜHRUNGSGESETZ - EBEWMG) § 6 ZENTRALE BEHÖRDE (1) Das Bundesamt für Justiz überwacht auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als zentrale Behörde die Erfüllung der Pflichten, die sich für die Diensteanbieter und deren ...
II. BMinJGuBDiszAnO - Einzelnorm*
... ANORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG DISZIPLINARRECHTLICHER BEFUGNISSE AUF DIE GERICHTE UND BEHÖRDEN IM GESCHÄFTSBEREICH DES BUNDESMINISTERIUMS DER JUSTIZ II.  Das Bundesministerium der Justiz behält sich vor, die übertragenen Disziplinarbefugnisse im Einzelfall selbst auszuüben. Über die Einleitung von Disziplinarverfahren ...
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