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Trefferliste für 'lebensmittelsicherheit'
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- § 3 BVLG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-GESETZ - BVLG) § 3 AUFGABENDURCHFÜHRUNG (1) Das Bundesamt erledigt im Rahmen der ihm durch § 2 Absatz 1 zugewiesenen Tätigkeiten die Verwaltungsaufgaben
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- § 4 BVLG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-GESETZ - BVLG) § 4 BEKANNTMACHUNGEN IM BUNDESANZEIGER In Rechtsverordnungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches, des Milch- und Margarinegesetzes
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- § 5 BVLG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-GESETZ - BVLG) § 5 AUFSICHT IM BESONDEREN FALL Soweit das Bundesamt Aufgaben aus einem anderen Geschäftsbereich als dem des Bundesministeriums wahrnimmt
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- § 6 BVLG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-GESETZ - BVLG) § 6 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 7 BVLG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-GESETZ - BVLG) § 7 ÜBERNAHME DER BEAMTINNEN UND BEAMTEN UND ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER (1) Die beim Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz
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- § 8 BVLG - Einzelnorm



- zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ERRICHTUNG EINES BUNDESAMTES FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-GESETZ - BVLG) § 8 (WEGGEFALLEN) - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 2 BVLÜV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZUR ÜBERTRAGUNG VON BEFUGNISSEN AUF DAS BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT (BVL-ÜBERTRAGUNGSVERORDNUNG - BVLÜV) § 2 § 1 gilt nicht, soweit das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 1. im Einzelfall eine
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- § 51 LFGB - Einzelnorm



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. (5) Die zuständigen Behörden übermitteln die bei der Durchführung des Monitorings erhobenen Daten an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Aufbereitung, Zusammenfassung, Dokumentation und Erstellung von Berichten; das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ...
- Anlage 1 WeinÜV 1995 - Einzelnorm



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2005, 3382; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 1. Landeslabor Berlin-Brandenburg 2. Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Lebensmittelinstitut Braunschweig, 3. Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin, Bremen, 4. Landesuntersuchungsanstalt ...
- § 2 BfRG - Einzelnorm



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Gebieten tätig: 1. Erstellung von wissenschaftlichen Ausarbeitungen, Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen, die unmittelbar oder mittelbar mit der Lebensmittelsicherheit oder dem Verbraucherschutz im Hinblick auf die Gesundheit des Menschen einschließlich Fragen der Ernährung und Ernährungsprävention ...
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