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Trefferliste für 'arbeit'

Dokument 391 - 400 von 3844 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 112 BetrVG - Einzelnorm*
... oder eine Einigung über den Sozialplan nicht zustande, so können der Unternehmer oder der Betriebsrat den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit um Vermittlung ersuchen, der Vorstand kann die Aufgabe auf andere Bedienstete der Bundesagentur für Arbeit übertragen. Erfolgt kein Vermittlungsersuchen oder ...
§ 2 LasthandhabV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER MANUELLEN HANDHABUNG VON LASTEN BEI DER ARBEIT (LASTENHANDHABUNGSVERORDNUNG - LASTHANDHABV) § 2 MAßNAHMEN (1) Der Arbeitgeber hat unter Zugrundelegung des Anhangs geeignete organisatorische Maßnahmen ...
§ 3 LasthandhabV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER MANUELLEN HANDHABUNG VON LASTEN BEI DER ARBEIT (LASTENHANDHABUNGSVERORDNUNG - LASTHANDHABV) § 3 ÜBERTRAGUNG VON AUFGABEN Bei der Übertragung von Aufgaben der manuellen Handhabung von Lasten, die ...
§ 4 LasthandhabV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER MANUELLEN HANDHABUNG VON LASTEN BEI DER ARBEIT (LASTENHANDHABUNGSVERORDNUNG - LASTHANDHABV) § 4 UNTERWEISUNG Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber insbesondere ...
Anhang LasthandhabV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ BEI DER MANUELLEN HANDHABUNG VON LASTEN BEI DER ARBEIT (LASTENHANDHABUNGSVERORDNUNG - LASTHANDHABV) ANHANG  Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule ...
§ 2 AusbErstV - Einzelnorm*
... errechnet sich, indem 1. die Anzahl der Ausbildungsuchenden, für die die für die Arbeitsförderung zuständige Stelle der Bundesagentur für Arbeit die Ausbildungsvermittlung im jeweiligen Monat für die Agentur für Arbeit als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wahrgenommen hat, 2. mit den durchschnittlichen ...
§ 1 BAPauschV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PAUSCHALIERUNG UND ZAHLUNG DES AUSGLEICHSBETRAGS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT AN DIE TRÄGER DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG FÜR ARBEITSMARKTBEDINGTE RENTEN WEGEN VOLLER ERWERBSMINDERUNG § 1 BERECHNUNG DES AUSGLEICHSBETRAGS (1) ...
§ 4 BAPauschV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PAUSCHALIERUNG UND ZAHLUNG DES AUSGLEICHSBETRAGS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT AN DIE TRÄGER DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG FÜR ARBEITSMARKTBEDINGTE RENTEN WEGEN VOLLER ERWERBSMINDERUNG § 4 VERTEILUNG DES AUSGLEICHSBETRAGS UND ...
§ 5 BAPauschV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PAUSCHALIERUNG UND ZAHLUNG DES AUSGLEICHSBETRAGS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT AN DIE TRÄGER DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG FÜR ARBEITSMARKTBEDINGTE RENTEN WEGEN VOLLER ERWERBSMINDERUNG § 5 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt ...
Schlussformel BAPauschV - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE PAUSCHALIERUNG UND ZAHLUNG DES AUSGLEICHSBETRAGS DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT AN DIE TRÄGER DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG FÜR ARBEITSMARKTBEDINGTE RENTEN WEGEN VOLLER ERWERBSMINDERUNG SCHLUSSFORMEL  Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum ...
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