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Trefferliste für 'arbeitnehmerinnen'
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- § 29 WO - Einzelnorm



... - WO) § 29 WAHL DES WAHLVORSTANDS Der Wahlvorstand wird in der Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstands von der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gewählt (§ 17a Nr. 3 Satz 1 des Gesetzes). Er besteht aus drei Mitgliedern (§ 17a Nr. 2 des Gesetzes). Für die Wahl der oder des ...
- § 8 2. WOMitbestG - Einzelnorm



... sich in sonstiger Weise die Voraussetzungen, auf denen eine Eintragung in der Wählerliste beruht, ändern. (5) An Wahlen und Abstimmungen können nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilnehmen, die in der Wählerliste eingetragen sind. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
- § 9 PostAZV - Einzelnorm



... Zeitguthaben regelt der Vorstand der Deutschen Post AG. Er orientiert sich dabei an den Bestimmungen, die für die bei der Deutschen Post AG tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 9 2. WOMitbestG - Einzelnorm



... Wählerliste nur innerhalb von einer Woche seit der Berichtigung oder der Ergänzung eingelegt werden können; 5. dass an Wahlen und Abstimmungen nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teilnehmen können, die in der Wählerliste eingetragen sind. (3) Hat der Betriebswahlvorstand bei der Aufstellung der Wählerliste ...
- § 104 2. WOMitbestG - Einzelnorm



... ) § 104 WAHL DER DELEGIERTEN (1) Im Seebetrieb werden Delegierte nicht gewählt. Die §§ 54 bis 73 sind auf den Seebetrieb nicht anzuwenden. (2) Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Seebetriebs nehmen an der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer unmittelbar teil. * zum Seitenanfang * ...
- § 77 3. WOMitbestG - Einzelnorm



... eingeschriebenen Brief. (2) Der Hauptwahlvorstand übersendet Kopien der Mitteilung nach Absatz 1 den Betriebswahlvorständen, den Unternehmen, deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an der Wahl teilnehmen, und den in diesen Unternehmen vertretenen Gewerkschaften. (3) Stellt der Hauptwahlvorstand fest ...
- § 44 TabStV - Einzelnorm



... VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES TABAKSTEUERGESETZES (TABAKSTEUERVERORDNUNG - TABSTV) § 44 STEUERFREIE DEPUTATE (1) Deputatberechtigt sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 1. in einem Steuerlager mit der Herstellung von Tabakwaren oder ihrer weiteren Behandlung bis zum Versand beschäftigt ...
- § 31 WO - Einzelnorm



... in elektronischer Form (§ 2 Abs. 4 Satz 3 und 4) wo und wie von der Wählerliste und der Verordnung Kenntnis genommen werden kann; 3. dass nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wählen oder gewählt werden können, die in die Wählerliste eingetragen sind, und dass Einsprüche gegen die Wählerliste (§ 30 ...
- § 9 SGB 3 - Einzelnorm



... § 12 des Ersten Buches sowie Trägern von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 2. Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, 3. Kammern und berufsständischen Organisationen, 4. Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ...
- § 281 SGB 3 - Einzelnorm



... ARBEITSMARKTSTATISTIKEN, VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Die Bundesagentur erstellt amtliche Statistiken über 1. Arbeitslosigkeit und Arbeitsuche von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie deren Eingliederung in den Arbeitsmarkt, 2. Entgeltersatzleistungen nach diesem Buch und Leistungen zur Sicherung ...
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