zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (25. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 4 Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzblatt I S ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 63D NICHTBEFÖRDERUNG BEI ÜBERBUCHUNG, ANNULLIERUNG UND VERSPÄTUNG VON FLÜGEN Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame ...
weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) INHALTSÜBERSICHT A. Personen §§ 1 bis 15l (weggefallen) B. Fahrzeuge I. Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen § 16 Grundregel der Zulassung § 17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung II. Betriebserlaubnis und ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 59 FABRIKSCHILDER, SONSTIGE SCHILDER, FAHRZEUG-IDENTIFIZIERUNGSNUMMER (1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (25. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 5 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZWEIUNDFÜNFZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (52. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) § 2 Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis LUFTVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (LUFTVZO) § 64 ANZEIGEPFLICHTEN Änderungen der Betriebsgrundlagen, die Gegenstand der jeweiligen Genehmigung dieses Abschnitts waren, sind von dem Inhaber der Genehmigung der Genehmigungsbehörde unverzüglich anzuzeigen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (STVZO) § 59A NACHWEIS DER ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER RICHTLINIE 96/53/EG (1) Fahrzeuge, die in Artikel 1 der Richtlinie 96/53/EG des Rates vom 25. Juli 1996 zur Festlegung der höchstzulässigen Abmessungen für bestimmte ...
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FÜNFUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ÜBER AUSNAHMEN VON DEN VORSCHRIFTEN DER STRAßENVERKEHRS-ZULASSUNGS-ORDNUNG (25. AUSNAHMEVERORDNUNG ZUR STVZO) SCHLUßFORMEL Der Bundesminister für Verkehr * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...