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1 oder der Frist zur Zulassung der KWK-Anlage oder des innovativen KWK-Systems nach § 18 Absatz 2 erlischt, 2. soweit sie den Zuschlag nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz zurücknimmt oder widerruft, 2a. wenn der Zuschlag nach § 18 Absatz 3 wirksam zurückgegeben wurde, 3. wenn der Zuschlag durch Verbrauch ...
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