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Trefferliste für 'bundesministerium'
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- § 10 TierSchG - Einzelnorm



... Zwecken verwendet zu werden,gehalten oder verwendet werden, müssen über Tierschutzbeauftragte sowie, soweit dies in einer Rechtsverordnung, die das Bundesministerium im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen hat, bestimmt ist, weitere ...
- § 6 OZG - Einzelnorm



... Systeme, die für den übergreifenden informationstechnischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern genutzt werden, legt das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit dem IT-Planungsrat bis zum Ablauf des zweiten auf die Verkündung des Gesetzes vom 19. Juli 2024 ...
- § 13a TierSchG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis TIERSCHUTZGESETZ § 13A (1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, zur Verbesserung des Tierschutzes durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Anforderungen an freiwillige Prüfverfahren zu bestimmen, mit denen nachgewiesen wird, dass serienmäßig
...
- § 11 KrWaffKontrG - Einzelnorm



... zur Erteilung und zum Widerruf der Genehmigung in den Fällen der §§ 2, 3 Abs. 1 und 2 und des § 4a 1. für den Bereich der Bundeswehr auf das Bundesministerium der Verteidigung, 2. für den Bereich der Zollverwaltung auf das Bundesministerium der Finanzen, 3. für den Bereich der für die Aufrechterhaltung ...
- Eingangsformel TierSchKomV - Einzelnorm



- weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE TIERSCHUTZKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (TIERSCHUTZKOMMISSIONS-VERORDNUNG) EINGANGSFORMEL Auf Grund des § 16b Abs. 2 des Tierschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 1986 (BGBl
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- § 2 TierSchKomV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE TIERSCHUTZKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (TIERSCHUTZKOMMISSIONS-VERORDNUNG) § 2 ZUSAMMENSETZUNG Die Tierschutzkommission besteht aus zwölf Mitgliedern. Ihr gehören an: vier Sachverständige überregionaler
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- § 4 TierSchKomV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE TIERSCHUTZKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (TIERSCHUTZKOMMISSIONS-VERORDNUNG) § 4 WAHL DES VORSITZENDEN Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte mit einfacher Mehrheit den Vorsitzenden und dessen Vertreter
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- § 7 TierSchKomV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE TIERSCHUTZKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (TIERSCHUTZKOMMISSIONS-VERORDNUNG) § 7 SACHVERSTÄNDIGE Die Tierschutzkommission kann zu ihren Beratungen weitere Sachverständige heranziehen. * zum Seitenanfang
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- § 8 TierSchKomV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE TIERSCHUTZKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (TIERSCHUTZKOMMISSIONS-VERORDNUNG) § 8 EHRENAMTLICHE TÄTIGKEIT VERFAHRENSBESTIMMUNGEN (1) Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. (2) Die §§
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- § 9 TierSchKomV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE TIERSCHUTZKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (TIERSCHUTZKOMMISSIONS-VERORDNUNG) § 9 (WEGGEFALLEN) - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
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