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Trefferliste für 'gerichtsverfassungsgesetzes'
Dokument 401 - 410 von 631 Treffer,
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- Anlage 1 GNotKG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER KOSTEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT FÜR GERICHTE UND NOTARE (GERICHTS- UND NOTARKOSTENGESETZ - GNOTKG) ANLAGE 1 (ZU § 3 ABSATZ 2) KOSTENVERZEICHNIS (Fundstelle: BGBl. I 2013, 2613 – 2653; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote
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- § 93 MarkenG - Einzelnorm



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Die Sprache vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und vor dem Bundespatentgericht ist deutsch. Im übrigen finden die Vorschriften des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Gerichtssprache Anwendung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 87 EnWG - Einzelnorm



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Nichtzulassungsbeschwerde gelten die §§ 77, 78 Abs. 3, 4 Nr. 1 und Abs. 5, §§ 79, 80, 84 und 85 Nr. 2 dieses Gesetzes sowie die §§ 192 bis 201 des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Beratung und Abstimmung sowie über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren entsprechend. Für den Erlass einstweiliger ...
- StrRehaG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis



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§ 12 Rehabilitierungsentscheidung § 13 Beschwerde § 14 Kosten des Verfahrens und notwendige Auslagen § 15 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung Abschnitt 3 Soziale Ausgleichsleistungen § 16 Soziale Ausgleichsleistungen § 17 Kapitalentschädigung ...
- § 111 BNotO - Einzelnorm



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entscheidet über das Rechtsmittel 1. der Berufung gegen Urteile des Oberlandesgerichts, 2. der Beschwerde nach § 17a Abs. 4 Satz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes. (3) Der Bundesgerichtshof entscheidet in erster und letzter Instanz 1. über Klagen, die Entscheidungen betreffen, die das Bundesministerium ...
- § 163d StPO - Einzelnorm



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1 bezeichneten Art dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Hat die Staatsanwaltschaft oder eine ihrer Ermittlungspersonen die Anordnung getroffen, so beantragt die Staatsanwaltschaft ...
- § 156 FGO - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis FINANZGERICHTSORDNUNG (FGO) § 156 § 6 des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz gilt entsprechend. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 41 AuslSchuldAbkAG - Einzelnorm



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sowie die Erhebung sonstiger Beweise ersuchen. Für das Ersuchen gelten die §§ 157, 158, 159 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, §§ 160, 164 und 165 des Gerichtsverfassungsgesetzes, für die Beweisaufnahme die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend. Das ersuchte Gericht entscheidet über die Fragen, deren ...
- § 163f StPO - Einzelnorm



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. (3) Die Maßnahme darf nur durch das Gericht, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Anordnung der Staatsanwaltschaft oder ihrer Ermittlungspersonen tritt außer Kraft, wenn sie nicht binnen drei ...
- § 259 StPO - Einzelnorm



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die Anträge des Staatsanwalts und des Verteidigers durch den Dolmetscher bekanntgemacht werden. (2) Dasselbe gilt nach Maßgabe des § 186 des Gerichtsverfassungsgesetzes für einen hör- oder sprachbehinderten Angeklagten. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback ...
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