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Trefferliste für 'inverkehrbringen'

Dokument 401 - 410 von 1130 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 47 MessEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 47 SACHKUNDE Die erforderliche Sachkunde ist gegeben, wenn die antragstellende Person ...
§ 48 MessEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 48 ÖFFENTLICHE BESTELLUNG (1) Die öffentliche Bestellung der Leitung und der stellvertretenden ...
§ 49 MessEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 49 BEZEICHNUNG UND ANZEIGE DER STAATLICH ANERKANNTEN PRÜFSTELLE (1) Staatlich anerkannte ...
§ 50 MessEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 50 DURCHFÜHRUNG VON EICHUNGEN DURCH STAATLICH ANERKANNTE PRÜFSTELLEN (1) Für die Durchführung ...
§ 51 MessEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 51 DURCHFÜHRUNG VON BEFUNDPRÜFUNGEN DURCH STAATLICH ANERKANNTE PRÜFSTELLEN (1) Staatlich ...
§ 52 MessEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 52 PRÜFUNGSUNTERLAGEN Die staatlich anerkannten Prüfstellen haben über die von ihnen ...
§ 53 MessEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 53 VERANTWORTUNG DER PRÜFSTELLENLEITUNG (1) Die Leitung der staatlich anerkannten Prüfstelle ...
§ 54 MessEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 54 BEFUGNISERTEILUNG AN INSTANDSETZER (1) Die zuständige Behörde darf Betrieben (Instandsetzer ...
§ 55 MessEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 55 PFLICHTEN DER INSTANDSETZER (1) Der Instandsetzer hat die instand gesetzten Messgeräte ...
§ 56 MessEV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DAS INVERKEHRBRINGEN UND DIE BEREITSTELLUNG VON MESSGERÄTEN AUF DEM MARKT SOWIE ÜBER IHRE VERWENDUNG UND EICHUNG (MESS- UND EICHVERORDNUNG - MESSEV) § 56 MELDEVERFAHREN (1) Für Meldungen im Sinne des § 53 Absatz 2 des Mess- und Eichgesetzes ...
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