, umso höher die Genauigkeit.






... vom 5. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3202; 2006 I S. 431; 2007 I S. 1781) wird aufgrund der Mitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 21. November 2012 bekannt gemacht:Die ab dem 1. April 2012 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe ...



...



... Deutsche Patent- und Markenamt veröffentlicht auf Antrag des Anmelders die nach § 1 Abs. 2 eingereichte Übersetzung. (2) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Bestimmungen über die sonstigen Erfordernisse für ...



... BEKANNTMACHUNG ZU § 115 DER ZIVILPROZESSORDNUNG (2. PROZESSKOSTENHILFEBEKANNTMACHUNG 2012 - 2. PKHB 2012) SCHLUSSFORMEL Die Bundesministerin der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *



... (LEBENSPARTNERSCHAFTSGESETZ – LPARTG) FULL TEXT IN FORMAT: HTML PDF Übersetzung durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz. Translation provided by the Language Service of the Federal Ministry of Justice and Consumer Protection. Stand: Die Übersetzung ...



... ZU DEN PFÄNDUNGSFREIGRENZEN 2023 NACH § 850C DER ZIVILPROZESSORDNUNG (PFÄNDUNGSFREIGRENZENBEKANNTMACHUNG 2023) SCHLUSSFORMEL Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *



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... nach den Abschnitten 2 und 3. Für ihre Tätigkeit als Universalschlichtungsstelle gelten die besonderen Bestimmungen des § 30. (3) Das Bundesamt für Justiz ist für die Beleihung und die Beauftragung einer geeigneten anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle mit der Aufgabe einer bundesweiten Universalschlichtung ...



... ZU DEN PFÄNDUNGSFREIGRENZEN 2024 NACH § 850C DER ZIVILPROZESSORDNUNG (PFÄNDUNGSFREIGRENZENBEKANNTMACHUNG 2024) SCHLUSSFORMEL Der Bundesminister der Justiz * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *