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Trefferliste für 'stgb'

Dokument 401 - 410 von 619 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 78c StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 78C UNTERBRECHUNG (1) Die Verjährung wird unterbrochen durch 1. die erste Vernehmung des Beschuldigten, die Bekanntgabe, daß gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet ist, oder die Anordnung dieser Vernehmung oder Bekanntgabe ...
§ 137 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 137 (WEGGEFALLEN) - * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 203 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 203 VERLETZUNG VON PRIVATGEHEIMNISSEN (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als 1. Arzt, Zahnarzt ...
§ 274 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 274 URKUNDENUNTERDRÜCKUNG; VERÄNDERUNG EINER GRENZBEZEICHNUNG (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht ...
§ 338 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 338 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 37 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 37 PARLAMENTARISCHE BERICHTE Wahrheitsgetreue Berichte über die öffentlichen Sitzungen der in § 36 bezeichneten Körperschaften oder ihrer Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortlichkeit frei. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 79 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 79 VERJÄHRUNGSFRIST (1) Eine rechtskräftig verhängte Strafe oder Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) darf nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht mehr vollstreckt werden. (2) Die Vollstreckung von lebenslangen Freiheitsstrafen verjährt ...
§ 138 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 138 NICHTANZEIGE GEPLANTER STRAFTATEN (1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung 1. (weggefallen) 2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1, 3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit ...
§ 204 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 204 VERWERTUNG FREMDER GEHEIMNISSE (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, zu dessen Geheimhaltung er nach § 203 verpflichtet ist, verwertet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei ...
§ 275 StGB - Einzelnorm**
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis STRAFGESETZBUCH (STGB) § 275 VORBEREITUNG DER FÄLSCHUNG VON AMTLICHEN AUSWEISEN; VORBEREITUNG DER HERSTELLUNG VON UNRICHTIGEN IMPFAUSWEISEN (1) Wer eine Fälschung von amtlichen Ausweisen vorbereitet, indem er 1. Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke ...
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