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und der Widerruf einer Betriebsgenehmigung, 3. die Ausübung hoheitlicher Befugnisse sowie von Aufsichts- und Mitwirkungsrechten nach Maßgabe anderer Gesetze und Rechtsverordnungen, 4. die fachliche Untersuchung von Störungen im Magnetschwebebahnbetrieb. (3) Die Aufgaben der technischen Aufsicht über ...
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