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Trefferliste für 'umwandlungsgesetz'

Dokument 411 - 420 von 481 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
Anhang 1 DGBankUmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN GENOSSENSCHAFTSBANK (DG BANK-UMWANDLUNGSGESETZ) ANHANG 1 ANTEILSEIGNER DER DG BANK (STAND 31. DEZEMBER 1997) Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2106 - 2113 Nr. Anteilseigner Kapital Prozentuale Beteiligung ...
§ 10 DSLBUmwG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN SIEDLUNGS- UND LANDESRENTENBANK IN EINE AKTIENGESELLSCHAFT (DSL BANK-UMWANDLUNGSGESETZ - DSLBUMWG) § 10 ÜBERGANGSREGELUNG FÜR SCHULDVERSCHREIBUNGEN UND GESCHÄFTE DER DEUTSCHEN SIEDLUNGS- UND LANDESRENTENBANK SOWIE IHR GEWÄHRTE ...
§ 18 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 18 FIRMA ODER NAME DES ÜBERNEHMENDEN RECHTSTRÄGERS (1) Der übernehmende Rechtsträger darf die Firma eines der übertragenden Rechtsträger, dessen Handelsgeschäft er durch die Verschmelzung erwirbt, mit oder ohne Beifügung eines ...
§ 104a UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 104A AUSSCHLUß DER BARABFINDUNG IN BESTIMMTEN FÄLLEN Die §§ 29 bis 34 sind auf die Verschmelzung eines eingetragenen Vereins, der nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer befreit ist, nicht ...
§ 203 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 203 AMTSDAUER VON AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN Wird bei einem Formwechsel bei dem Rechtsträger neuer Rechtsform in gleicher Weise wie bei dem formwechselnden Rechtsträger ein Aufsichtsrat gebildet und zusammengesetzt, so bleiben ...
§ 300 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 300 ABFINDUNGSANGEBOT Auf das Abfindungsangebot nach § 207 Abs. 1 Satz 1 ist § 270 Abs. 1 entsprechend anzuwenden. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
Anhang 2 DGBankUmwG - Einzelnorm*
zurück Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN GENOSSENSCHAFTSBANK (DG BANK-UMWANDLUNGSGESETZ) ANHANG 2 SATZUNG DG BANK AG (Text siehe: DGBankSa) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 11 DSLBUmwG - Einzelnorm*
... Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE UMWANDLUNG DER DEUTSCHEN SIEDLUNGS- UND LANDESRENTENBANK IN EINE AKTIENGESELLSCHAFT (DSL BANK-UMWANDLUNGSGESETZ - DSLBUMWG) § 11 HAFTUNG DES BUNDES FÜR ALTVERBINDLICHKEITEN Der Bund haftet für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Deutschen Siedlungs ...
§ 19 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 19 EINTRAGUNG UND BEKANNTMACHUNG DER VERSCHMELZUNG (1) Die Verschmelzung darf in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers erst eingetragen werden, nachdem sie im Register des Sitzes jedes der übertragenden Rechtsträger ...
§ 105 UmwG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis UMWANDLUNGSGESETZ (UMWG) § 105 MÖGLICHKEIT DER VERSCHMELZUNG Genossenschaftliche Prüfungsverbände können nur miteinander verschmolzen werden. Ein genossenschaftlicher Prüfungsverband kann ferner als übernehmender Verband einen rechtsfähigen Verein aufnehmen ...
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