Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz

Volltextsuche - Trefferliste

Trefferliste für 'versicherungsaufsichtsgesetzes'

Dokument 411 - 420 von 816 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 338 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 338 ZUSCHLAG IN DER KRANKENVERSICHERUNG Ist ein Vertrag über eine substitutive Krankenversicherung vor dem 1. Januar 2000 geschlossen, gilt § 149 mit der ...
§ 69 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 69 ANTRAG; VERFAHREN (1) Der Antrag nach § 67 ist bei der Bundesanstalt zu stellen. Mit dem Antrag sind einzureichen: 1. der Geschäftsplan nach § 9 Absatz ...
§ 170 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 170 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Vorschriften zu erlassen 1. über die Ausgestaltung ...
§ 248 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 248 OBERSTES MUTTERUNTERNEHMEN AUF NATIONALER EBENE (1) Hat das in § 245 Absatz 2 Nummer 1 genannte beteiligte Versicherungsunternehmen oder die in § 245 ...
§ 339 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 339 TEILBESTANDSVORSCHRIFTEN IN DER UNFALLVERSICHERUNG Unternehmen, die im Rahmen eines einheitlichen Vertrags Risiken decken, die den in der Anlage 1 ...
§ 70 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 70 ERLEICHTERUNGEN FÜR UNTERNEHMEN, DIE BEREITS IN EINEM ANDEREN MITGLIED- ODER VERTRAGSSTAAT ZUGELASSEN SIND (1) Einem Unternehmen, das in einem anderen ...
§ 171 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 171 RECHTSFÄHIGKEIT Ein Verein, der die Versicherung seiner Mitglieder nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit betreiben will, wird dadurch rechtsfähig ...
§ 249 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 249 MUTTERUNTERNEHMEN, DIE MEHRERE MITGLIED- ODER VERTRAGSSTAATEN UMFASSEN (1) Die Aufsichtsbehörde kann mit den Aufsichtsbehörden anderer Mitglied- oder ...
§ 340 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 340 BESTANDSSCHUTZ FÜR RÜCKVERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (1) Für Unternehmen, die ausschließlich die Rückversicherung betreiben, dieses Geschäft bereits vor ...
§ 71 VAG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE BEAUFSICHTIGUNG DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN (VERSICHERUNGSAUFSICHTSGESETZ - VAG) § 71 WIDERRUF DER ERLAUBNIS Die Bundesanstalt widerruft die Erlaubnis, wenn 1. das Unternehmen im Sitzland die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb verliert oder ...
Seite: prev 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 next

neue Volltext-Suche