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Trefferliste für 'aktiengesetz'

Dokument 421 - 430 von 518 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 396 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 396 VORAUSSETZUNGEN (1) Gefährdet eine Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien durch gesetzwidriges Verhalten ihrer Verwaltungsträger das Gemeinwohl und sorgen der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung nicht für eine Abberufung ...
§ 67d AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 67D INFORMATIONSANSPRUCH DER GESELLSCHAFT GEGENÜBER INTERMEDIÄREN (1) Die börsennotierte Gesellschaft kann von einem Intermediär, der Aktien der Gesellschaft verwahrt, Informationen über die Identität der Aktionäre und über den nächsten ...
§ 147 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 147 GELTENDMACHUNG VON ERSATZANSPRÜCHEN (1) Die Ersatzansprüche der Gesellschaft aus der Gründung gegen die nach den §§ 46 bis 48, 53 verpflichteten Personen oder aus der Geschäftsführung gegen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ...
§ 253 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 253 NICHTIGKEIT DES BESCHLUSSES ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS (1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns ist außer in den Fällen des § 173 Abs. 3, des § 217 Abs. 2 und des § 241 nur dann nichtig, wenn die Feststellung ...
§ 397 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 397 ANORDNUNGEN BEI DER AUFLÖSUNG Ist die Auflösungsklage erhoben, so kann das Gericht auf Antrag der in § 396 Abs. 1 Satz 1 bestimmten Behörde durch einstweilige Verfügung die nötigen Anordnungen treffen. * zum Seitenanfang * Impressum ...
§ 67e AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 67E VERARBEITUNG UND BERICHTIGUNG PERSONENBEZOGENER DATEN DER AKTIONÄRE (1) Gesellschaften und Intermediäre dürfen personenbezogene Daten der Aktionäre für die Zwecke der Identifikation, der Kommunikation mit den Aktionären, den Gesellschaften ...
§ 148 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 148 KLAGEZULASSUNGSVERFAHREN (1) Aktionäre, deren Anteile im Zeitpunkt der Antragstellung zusammen den einhundertsten Teil des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 100 000 Euro erreichen, können die Zulassung beantragen, im eigenen ...
§ 254 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 254 ANFECHTUNG DES BESCHLUSSES ÜBER DIE VERWENDUNG DES BILANZGEWINNS (1) Der Beschluß über die Verwendung des Bilanzgewinns kann außer nach § 243 auch angefochten werden, wenn die Hauptversammlung aus dem Bilanzgewinn Beträge in Gewinnrücklagen ...
§ 398 AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 398 EINTRAGUNG Die Entscheidungen des Gerichts sind dem Registergericht mitzuteilen. Dieses trägt sie, soweit sie eintragungspflichtige Rechtsverhältnisse betreffen, in das Handelsregister ein. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz ...
§ 67f AktG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis AKTIENGESETZ § 67F KOSTEN; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Vorbehaltlich der Regelungen in Satz 2 trägt die Gesellschaft die Kosten für die nach den §§ 67a bis 67d, auch in Verbindung mit § 125 Absatz 1, 2 und 5, und nach § 118 Absatz 1 Satz 3 bis 5 sowie ...
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