zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) § 1 ANWENDUNGSBEREICH Die Verordnung legt Art und Umfang der zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NEUNUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*) (VERORDNUNG ÜBER LUFTQUALITÄTSSTANDARDS UND EMISSIONSHÖCHSTMENGEN - 39. BIMSCHV) § 24 ÜBERSCHREITUNG VON IMMISSIONSGRENZWERTEN DURCH EMISSIONSBEITRÄGE AUS NATÜRLICHEN ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) § 2 ART DER SCHALLSCHUTZMAßNAHMEN, BEGRIFFSBESTIMMUNGEN (1) Schallschutzmaßnahmen im Sinne dieser Verordnung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NEUNUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*) (VERORDNUNG ÜBER LUFTQUALITÄTSSTANDARDS UND EMISSIONSHÖCHSTMENGEN - 39. BIMSCHV) § 25 ÜBERSCHREITUNG VON IMMISSIONSGRENZWERTEN FÜR PARTIKEL PM10 AUF GRUND DER AUSBRINGUNG ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) § 3 UMFANG DER SCHALLSCHUTZMAßNAHMEN (1) Die Schalldämmung von Umfassungsbauteilen ist so zu verbessern, daß ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NEUNUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*) (VERORDNUNG ÜBER LUFTQUALITÄTSSTANDARDS UND EMISSIONSHÖCHSTMENGEN - 39. BIMSCHV) § 26 ERHALTEN DER BESTMÖGLICHEN LUFTQUALITÄT (1) In Gebieten und Ballungsräumen, in denen ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) § 4 ZUGÄNGLICHKEIT DER NORMBLÄTTER DIN-Normblätter, auf die in dieser Verordnung verwiesen wird, sind beim Beuth ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) § 5 INKRAFTTRETEN Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. * zum Seitenanfang * Impressum ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VIERUNDZWANZIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES (VERKEHRSWEGE-SCHALLSCHUTZMAßNAHMENVERORDNUNG - 24. BIMSCHV) SCHLUßFORMEL Der Bundesrat hat zugestimmt. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung ...
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis NEUNUNDDREIßIGSTE VERORDNUNG ZUR DURCHFÜHRUNG DES BUNDES-IMMISSIONSSCHUTZGESETZES*) (VERORDNUNG ÜBER LUFTQUALITÄTSSTANDARDS UND EMISSIONSHÖCHSTMENGEN - 39. BIMSCHV) § 29 MAßNAHMEN BEI GRENZÜBERSCHREITENDER LUFTVERSCHMUTZUNG (1) Wird eine Alarmschwelle ...