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Trefferliste für 'bundesministerium'
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- § 9 HoheSeeEinbrG - Einzelnorm



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MEERESVERSCHMUTZUNG DURCH DAS EINBRINGEN VON ABFÄLLEN UND ANDEREN STOFFEN VON 1972) (HOHE-SEE-EINBRINGUNGSGESETZ) § 9 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. im Einvernehmen ...
- § 41 SBG - Einzelnorm



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Inhaltsverzeichnis SOLDATINNEN- UND SOLDATENBETEILIGUNGSGESETZ (SBG) § 41 WAHL DER VERTRAUENSPERSONENAUSSCHÜSSE BEI DEN UNMITTELBAR DEM BUNDESMINISTERIUM DER VERTEIDIGUNG NACHGEORDNETEN KOMMANDOS (1) Die Mitglieder der Vertrauenspersonenausschüsse im Sinne des § 39 Absatz 1 werden in allgemeiner, unmittelbarer ...
- § 330 HGB - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 330 (1) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates
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- § 125 SGB XIV - Einzelnorm



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BUCH - SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG - (VIERZEHNTES BUCH SOZIALGESETZBUCH - SGB XIV) § 125 FACHBEIRAT SOZIALE ENTSCHÄDIGUNG (1) Der Fachbeirat berät das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesstelle für Soziale Entschädigung in grundsätzlichen Fragen der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Sozialen ...
- § 31 EMVG - Einzelnorm



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wie möglich aufwandsbezogen zugeordnet. Der auf das Allgemeininteresse entfallende Kostenanteil ist beitragsmindernd zu berücksichtigen. (4) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung, die nicht der ...
- II. BKOrgErl 2002 - Einzelnorm



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weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ORGANISATIONSERLASS DES BUNDESKANZLERS II. 1. Mit der Übertragung von Zuständigkeiten aus dem bisherigen Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung wird das bisherige Bundesministerium für Gesundheit zu einem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale ...
- § 31 ÜAnlG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGE ANLAGEN (ÜANLG) § 31 VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Umwelt
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- § 21a FVG - Einzelnorm



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(1) Zur Verbesserung und Erleichterung des Vollzugs von Steuergesetzen und im Interesse des Zieles der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bestimmt das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung der obersten Finanzbehörden der Länder einheitliche Verwaltungsgrundsätze, Regelungen zur Zusammenarbeit des ...
- § 15 SeeFischG - Einzelnorm



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DURCHFÜHRUNG DES FISCHEREIRECHTS DER EUROPÄISCHEN UNION (SEEFISCHEREIGESETZ - SEEFISCHG) § 15 ERMÄCHTIGUNG ZUM ERLASS VON RECHTSVERORDNUNGEN (1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird zur Durchführung dieses Gesetzes, zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union oder ...
- § 3 GDNG - Einzelnorm



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der klinischen Krebsregister der Länder nach § 65c des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und bei der Verarbeitung dieser Daten wahrzunehmen. (3) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, im Benehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung ohne Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung ...
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