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Trefferliste für 'verwaltungsverfahrensgesetz'
Dokument 431 - 440 von 766 Treffer,
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- § 4 SchHaltHygV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER HYGIENISCHE ANFORDERUNGEN BEIM HALTEN VON SCHWEINEN (SCHWEINEHALTUNGSHYGIENEVERORDNUNG - SCHHALTHYGV) § 4 ANFORDERUNGEN AN DIE FREILANDHALTUNG (1) Tierhalter in Freilandhaltungen haben die Schweine nach den Anforderungen der Anlage 4 zu
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- § 7 SeeStrOV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ZU DEN INTERNATIONALEN REGELN VON 1972 ZUR VERHÜTUNG VON ZUSAMMENSTÖßEN AUF SEE § 7 SICHERHEITSZONEN (1) Sicherheitszonen sind Wasserflächen, die sich in einem Abstand von 500 m, gemessen von jedem Punkt des äußeren Randes, um Anlagen oder
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- § 18 HIVHG - Einzelnorm



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bestellt. Die Hämophilieverbände und die Hämophiliebehandlungszentren sind berechtigt, Vorschläge zu unterbreiten. (5) Im übrigen findet das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes Anwendung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- Commercial Code (Handelsgesetzbuch – HGB)



- Übersetzung (Buch 1) durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz. Übersetzung (Buch 2) durch den Sprachendienst des Bundesministeriums der Justiz. Laufende Aktualisierung durch Samson-Übersetzungen GmbH, Dr. Carmen v. Schöning. Übersetzung (Buch 3, 4 und 5) durch Samson-Übersetzungen
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- § 22 ContStifG - Einzelnorm



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(CONTERGANSTIFTUNGSGESETZ - CONTSTIFG) § 22 VERFAHREN Soweit nach diesem Gesetz keine speziellen Verfahrensregelungen getroffen sind, findet das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes Anwendung. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
- § 40 VSBG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG IN VERBRAUCHERSACHEN (VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ - VSBG) § 40 UNTERSTÜTZUNG VON VERBRAUCHERN BEI GRENZÜBERGREIFENDEN STREITIGKEITEN; KONTAKTSTELLE FÜR DIE EUROPÄISCHE PLATTFORM ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG
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- § 126 SAG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ZUR SANIERUNG UND ABWICKLUNG VON INSTITUTEN UND FINANZGRUPPEN (SANIERUNGS- UND ABWICKLUNGSGESETZ - SAG) § 126 VERMARKTUNGSPROZESS; VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNG (1) Beabsichtigt die Abwicklungsbehörde, im Rahmen einer Abwicklungsanordnung vom Instrument
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- § 59 AwSV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER ANLAGEN ZUM UMGANG MIT WASSERGEFÄHRDENDEN STOFFEN 1, 2 (AWSV) § 59 WIDERRUF UND ERLÖSCHEN DER ANERKENNUNG; ERLÖSCHEN DER BESTELLUNG VON FACHPRÜFERN (1) Die Anerkennung der Güte- und Überwachungsgemeinschaft kann unbeschadet des § 49 Absatz
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- § 6a EltLastV - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DIE SICHERSTELLUNG DER ELEKTRIZITÄTSVERSORGUNG (ELEKTRIZITÄTSLASTVERTEILUNGS-VERORDNUNG - ELTLASTV) § 6A (1) Der Leiter einer Lastverteilerstelle muß mit der technischen Lastverteilung sowie den versorgungstechnischen Gegebenheiten und
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- § 57a EnWG - Einzelnorm



- zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER DIE ELEKTRIZITÄTS- UND GASVERSORGUNG (ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ - ENWG) § 57A ÜBERPRÜFUNGSVERFAHREN (1) Die Bundesnetzagentur kann die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden um eine Stellungnahme dazu ersuchen, ob eine
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