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Trefferliste für 'gerichtsverfassungsgesetzes'

Dokument 431 - 440 von 637 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 186 VwGO - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 186  § 22 Nr. 3 findet in den Ländern Berlin, Bremen und Hamburg auch mit der Maßgabe Anwendung, daß in der öffentlichen Verwaltung ehrenamtlich tätige Personen nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden können ...
§ 19 SchuVAbdrV - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis VERORDNUNG ÜBER DEN BEZUG VON ABDRUCKEN AUS DEM SCHULDNERVERZEICHNIS (SCHULDNERVERZEICHNISABDRUCKVERORDNUNG - SCHUVABDRV) § 19 RECHTSWEG Auf Entscheidungen des Leiters oder der Leiterin des zentralen Vollstreckungsgerichts nach § 882h Absatz 1 der Zivilprozessordnung ...
§ 13 StrRehaG - Einzelnorm*
... Oberlandesgerichts oder des Bundesgerichtshofes abweichen, hat er die Sache dem Bundesgerichtshof in entsprechender Anwendung von § 121 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorzulegen. * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 4 VwGO - Einzelnorm*
... VERWALTUNGSGERICHTSORDNUNG (VWGO) § 4  Für die Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit gelten die Vorschriften des Zweiten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. Die Mitglieder und drei Vertreter des für Entscheidungen nach § 99 Abs. 2 zuständigen Spruchkörpers bestimmt das Präsidium jeweils ...
§ 85 JGG - Einzelnorm*
... die weiteren Entscheidungen nicht mehr maßgebend sind; die Abgabe ist bindend. Mit der Abgabe sind die Vorschriften der Strafprozeßordnung und des Gerichtsverfassungsgesetzes über die Strafvollstreckung anzuwenden. (7) Für die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft im Vollstreckungsverfahren gilt § 451 ...
§ 136 GNotKG - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis GESETZ ÜBER KOSTEN DER FREIWILLIGEN GERICHTSBARKEIT FÜR GERICHTE UND NOTARE (GERICHTS- UND NOTARKOSTENGESETZ - GNOTKG) § 136 ÜBERGANGSVORSCHRIFT ZUM 2. KOSTENRECHTSMODERNISIERUNGSGESETZ (1) Die Kostenordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer ...
§ 2 ZPO - Einzelnorm*
... zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis ZIVILPROZESSORDNUNG § 2 BEDEUTUNG DES WERTES Kommt es nach den Vorschriften dieses Gesetzes oder des Gerichtsverfassungsgesetzes auf den Wert des Streitgegenstandes, des Beschwerdegegenstandes, der Beschwer oder der Verurteilung an, so gelten die nachfolgenden ...
§ 96 BNotO - Einzelnorm*
... die Landesjustizverwaltungen übertragen. (5) Auf den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sind die Vorschriften des Siebzehnten Titels des Gerichtsverfassungsgesetzes anzuwenden. Die Vorschriften dieses Gesetzes, die die Besetzung des Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofs in Disziplinarsachen ...
§ 169 StPO - Einzelnorm*
... (STPO) § 169 ERMITTLUNGSRICHTER DES OBERLANDESGERICHTS UND DES BUNDESGERICHTSHOFES (1) In Sachen, die nach den §§ 120 oder 120b des Gerichtsverfassungsgesetzes zur Zuständigkeit des Oberlandesgerichts im ersten Rechtszug gehören, können die im vorbereitenden Verfahren dem Richter beim Amtsgericht obliegenden ...
§ 67 MarkenG - Einzelnorm*
... einschließlich der Verkündung der Entscheidungen ist öffentlich, sofern die Eintragung veröffentlicht worden ist. (3) Die §§ 172 bis 175 des Gerichtsverfassungsgesetzes gelten entsprechend mit der Maßgabe, daß 1. die Öffentlichkeit für die Verhandlung auf Antrag eines Beteiligten auch dann ausgeschlossen ...
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