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Trefferliste für 'handelsgesetzbuch'

Dokument 431 - 440 von 912 Treffer, je mehr *, umso höher die Genauigkeit.
§ 341v HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 341V KONZERNZAHLUNGSBERICHT; BEFREIUNG (1) Kapitalgesellschaften im Sinne des § 341q, die Mutterunternehmen (§ 290) sind, haben jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen. Mutterunternehmen sind auch dann in der mineralgewinnenden ...
§ 419 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 419 BEFÖRDERUNGS- UND ABLIEFERUNGSHINDERNISSE (1) Wird nach Übernahme des Gutes erkennbar, dass die Beförderung oder Ablieferung nicht vertragsgemäß durchgeführt werden kann, so hat der Frachtführer Weisungen des nach § 418 oder § ...
§ 500 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 500 UNERLAUBTE VERLADUNG AUF DECK Hat der Verfrachter ohne die nach § 486 Absatz 4 erforderliche Zustimmung des Befrachters oder des Abladers Gut auf Deck verladen, haftet er, auch wenn ihn kein Verschulden trifft, für den Schaden ...
§ 601 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 601 BEFRIEDIGUNG DES SCHIFFSGLÄUBIGERS (1) Die Befriedigung des Schiffsgläubigers aus dem Schiff erfolgt nach den Vorschriften über die Zwangsvollstreckung. (2) Die Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung kann außer gegen den Eigentümer ...
§§ 66 bis 72 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH §§ 66 BIS 72 (WEGGEFALLEN) * zum Seitenanfang * Impressum * Datenschutz * Barrierefreiheitserklärung * Feedback-Formular *
§ 152 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 152 AUFBEWAHRUNG DER GESCHÄFTSUNTERLAGEN; EINSICHT IN DIE GESCHÄFTSUNTERLAGEN (1) Die Geschäftsunterlagen der aufgelösten Gesellschaft werden einem der Gesellschafter oder einem Dritten in Verwahrung gegeben. In Ermangelung einer Verständigung ...
§ 296 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 296 VERZICHT AUF DIE EINBEZIEHUNG (1) Ein Tochterunternehmen braucht in den Konzernabschluß nicht einbezogen zu werden, wenn 1. erhebliche und andauernde Beschränkungen die Ausübung der Rechte des Mutterunternehmens in bezug auf das ...
§ 341w HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 341W OFFENLEGUNG (1) Die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft im Sinne des § 341q haben für diese den Zahlungsbericht spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag in deutscher Sprache der das Unternehmensregister ...
§ 420 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 420 ZAHLUNG. FRACHTBERECHNUNG (1) Die Fracht ist bei Ablieferung des Gutes zu zahlen. Der Frachtführer hat über die Fracht hinaus einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen, soweit diese für das Gut gemacht wurden und er sie den Umständen ...
§ 501 HGB - Einzelnorm*
zurück weiter Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis HANDELSGESETZBUCH § 501 HAFTUNG FÜR ANDERE Der Verfrachter hat ein Verschulden seiner Leute und der Schiffsbesatzung in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Gleiches gilt für das Verschulden anderer Personen, deren er sich bei Ausführung ...
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